Bußgeld

Geblitzt im Ausland: EU-weite Vollstreckung beim Bußgeld.

Ein Knöllchen im Ausland kann teuer werden. Seit dem 29. Oktober 2010 können Bußgeldbescheide aus allen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Alles was Sie hierzu wissen müssen:

Wie hoch ist das Bußgeld im Ausland?

Das Bußgeld ist im Ausland häufig sehr viel höher als in Deutschland (vergleiche ADAC-Bußgeldtabelle für Europa).

Ab welchem Betrag wird vollstreckt?

Ab 70 Euro Bußgeld inklusive Verfahrenskosten. Aus Österreich können bereits Geldbußen ab 25 Euro vollstreckt werden.

Werden auch Führerscheinentzug und Fahrverbot vollstreckt?

Nein, die Vollstreckung bezieht sich nur auf Geldsanktionen - also auf Bußgeld. Führerscheinmaßnahmen werden allerdings im Tatortland weiter verfolgt.

Wie kann sich der Betroffene gegen die Vollstreckung wehren?

Im Ausland wird das Verfahren bis zu einem Bußgeldbescheid oder einem Urteil entsprechend den dortigen Vorschriften verfolgt. Sie sollten bereits hier etwas gegen das Bußgeld unternehmen (zum Beispiel Einspruch einlegen), da im Vollstreckungsverfahren die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides nur eingeschränkt überprüft wird.

Ergeht im Ausland ein Bußgeldbescheid oder ein Urteil, wird dieses an das Bundesamt für Justiz (BfJ) zur Vollstreckung weitergeleitet. Im Vollstreckungsverfahren erhält der Betroffene einen Anhörungsbogen, in dem er darlegen muss, weshalb die Vollstreckung für das Bußgeld unzulässig ist. Der Ursprungsbescheid wird nur begrenzt überprüft. Die Vollstreckung kann unzulässig sein, zum Beispiel wenn

  • das Verfahren in einer für den Betroffenen nicht verständlichen Sprache durchgeführt wurde;

  • der Betroffene nicht über seine Rechte belehrt wurde;

  • ein deutscher Kfz-Halter zuvor im Ausland Einspruch eingelegt hat mit der Begründung, er sei nicht selbst der Fahrer gewesen.

Wenn das BfJ die Vollstreckung für zulässig hält, ergeht ein Bewilligungsbescheid. Hiergegen kann Einspruch eingelegt werden. Aus dem rechtskräftigen Bewilligungsbescheid wird dann vollstreckt.

Kann auch aus Nicht-EU-Ländern vollstreckt werden (etwa der Schweiz)?

Nein, aus Nicht-EU-Ländern ist eine Vollstreckung in Deutschland nicht möglich. Allerdings sind rechtskräftige Bußgeldbescheide im Tatortland (gleichgültig ob EU-Ausland oder Nicht-EU-Ausland) weiter vollstreckbar.

Wie wird das vollstreckte Bußgeld verwendet?

Es bleibt im Vollstreckungsland.

Deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Rechtsverfolgung im Ausland wie im Vollstreckungsverfahren?

Prinzipiell ja. Es sollte allerdings jeweils eine Deckungszusage eingeholt werden. Wichtig ist, dass sie sofort reagieren, Ihre Rechtsschutzversicherung informieren und sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

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RAin Erika von Heimburg

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