Höchstes deutsches Steuergericht präzisiert die Anforderungen an eine doppelte Haushaltsführung

Zugunsten der Steuerzahler hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass bei einer doppelten Haushaltsführung von Ledigen keine hohen Anforderungen an eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung am Lebensmittelpunkt zu stellen sind. Es ist insbesondere keine laufende Beteiligung erforderlich. Einmalzahlungen können genügen. Die obersten deutschen Steuerrichter haben damit erfreulicherweise eine erstinstanzliche Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) bestätigt.

Wer als Arbeitnehmer oder Selbständiger aus beruflichen Gründen neben seiner Hauptwohnung am Wohnort einen weiteren Hausstand am Beschäftigungsort hat, kann im Rahmen einer steuerlich anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung eine kräftige Steuerersparnis erzielen. Ab 2014 setzt dies jedoch nach der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ausdrücklich das Innehaben einer Wohnung am Hauptwohnsitz sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.

Keine hohen Anforderungen an Ledige

Unter einer Wohnung sind alle den Lebensbedürfnissen des Steuerpflichtigen entsprechenden Räumlichkeiten zu verstehen. Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein räumlicher Bereich, in dem der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen verortet werden kann.

Tipp: Diese Räumlichkeiten müssen nicht die bewertungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnung erfüllen. Sie müssen also nicht baulich abgeschlossen sein. Auch eine Mindestgröße von 23 Quadratmetern ist nicht erforderlich.

Ein Steuerpflichtiger hat eine Wohnung inne, wenn er sie aus eigenem Recht nutzt, z. B. als Eigentümer oder Mieter. Es reicht aber auch ein abgeleitetes Recht im Sinne einer geschützten Rechtsposition aus. Es genügt daher, wenn der Ehepartner, der Lebensgefährte oder ein sonstiger Familienangehöriger – wie die Eltern – Eigentümer oder Mieter der Wohnung sind und diese dem Steuerpflichtigen zur Nutzung überlassen.

Das Vorhalten einer Wohnung für gelegentliche Besuche oder für Ferienaufenthalte ist nicht ausreichend. In der Wohnung, die der Steuerpflichtige außerhalb seines Beschäftigungsorts innehat, muss sich vielmehr der Lebensmittelpunkt befinden. Es muss sich um den Erst- oder Haupthaushalt handeln. Der Steuerpflichtige muss sich dort im Wesentlichen aufhalten, nur unterbrochen durch die arbeitsbedingte Abwesenheit oder Urlaube.

Wie der BFH klargstellt hat, muss der Steuerpflichtige als ein die Haushaltsführung wesentlich bestimmender bzw. mitbestimmender Teil anzusehen sein. Er darf nicht lediglich in einen anderen Hausstand eingegliedert sein, wie dies regelmäßig bei jungen Arbeitnehmern der Fall ist, die nach der Beendigung ihrer Ausbildung weiterhin im elterlichen Haushalt ihr Zimmer bewohnen. Dort befindet sich dann zwar regelmäßig der Mittelpunkt der Lebensinteressen. Die elterliche Wohnung ist aber nicht ein von dem Kind unterhaltener eigener Hausstand.

Kinder

Tipp: Bei älteren, wirtschaftlich selbständigen, berufstätigen Kindern, die mit ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben, ist allerdings davon auszugehen, dass sie die Führung des Haushalts maßgeblich mitbestimmen. Dieser Hausstand ist ihnen daher regelmäßig als eigener Hausstand zuzurechnen. Dies gilt insbesondere, wenn die Wohnung am Beschäftigungsort im Wesentlichen nur als Schlafstätte dient.

Entspricht die Wohnsituation am Heimatort der Wohnung am Beschäftigungsort in Größe und Ausstattung oder übertrifft sie diese, ist dies ein wesentliches Indiz dafür, dass der Mittelpunkt der Lebensführung nicht an den Beschäftigungsort verlegt worden ist, sondern der Haupthausstand fortgeführt wird. Dies gilt umso mehr, wenn der Steuerpflichtige dort sein Privatleben führt, weil zum Heimatort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen.

Tipp: Nach Auffassung der Finanzbehörden soll es nicht genügen, wenn ein Arbeitnehmer im Haushalt der Eltern lediglich ein oder mehrere Zimmer unentgeltlich bewohnt oder wenn dem Arbeitnehmer eine Wohnung im Haus der Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird. Nach Auffassung des BFH muss hingegen keine Miete gezahlt werden, schon gar nicht eine fremdübliche Miete.

Ist das Innehaben einer Wohnung am Hauptwohnsitz zu bejahren, ist im zweiten Schritt zu prüfen, ob sich der Steuerpflichtige ausreichend an den Kosten der Lebensführung finanziell beteiligt hat.

Unter den Kosten der Lebensführung sind dabei die Kosten des Haushalts und die sonstigen Lebenshaltungskosten im Haupthausstand zu verstehen.

Zu den Kosten des Haushalts zählen insbesondere die Kosten, die für die Nutzung des Wohnraums aufgewendet werden müssen bzw. die durch dessen Nutzung entstehen. Als Beispiele nennt der BFH:

  • Finanzierungskosten
  • Miete
  • Betriebs- und sonstige Nebenkosten,
  • Kosten für die Anschaffung und Reparatur von Haushaltsgegenständen
  • Renovierungs- und Instandhaltungskosten.

Zu den sonstigen Lebenshaltungskosten zählen nach der Urteilsbegründung beispielsweise die Aufwendungen für

  • Lebensmittel
  • Hygiene
  • Zeitungen
  • Rundfunk

Nicht umfasst sind dagegen insbesondere die Aufwendungen für

  • Kleidung
  • Urlaube
  • Freizeitgestaltung
  • Pkws

Tipp: Das Einkommensteuergesetz sieht für die Kostenbeteiligung keine bestimmte betragsmäßige Grenze vor. Es wird auch nicht gefordert, dass es sich um eine laufende Beteiligung im Sinne einer mietgleichen Zahlung handeln muss. Auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich das nicht. Deshalb kann sich der Steuerpflichtige auch durch Einmalzahlungen an den Kosten der Haushaltsführung finanziell beteiligen. Das ist auch rückwirkend am Jahresende möglich

Es muss sich jedoch um eine finanzielle Beteiligung handeln. Eine Beteiligung am Haushalt in sonstiger Form (z. B. durch die Übernahme von Arbeiten im Haushalt oder von Dienstleistungen für den Haushalt) genügt nicht.

Die finanzielle Beteiligung des Steuerpflichtigen an den Kosten des Haupthausstands darf zudem nicht erkennbar unzureichend sein. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF) im Anwendungsschreiben zur Reisekosten-Reform ist eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung mit Bagatellbeträgen nicht ausreichend. Betragen die Barleistungen des Arbeitnehmers mehr als 10 % der monatlich regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Haushaltsführung, ist danach aus Vereinfachungsgründen von einer finanziellen Beteiligung oberhalb der Bagatellgrenze auszugehen. Liegen die Barleistungen darunter, kann der Arbeitnehmer eine hinreichende finanzielle Beteiligung auch auf andere Art und Weise darlegen.

Dieser 10 %-Grenze hat der BFH jetzt eine Absage erteilt. Es lasse sich nicht pauschal beantworten, ob die finanzielle Beteiligung des Steuerpflichtigen an den Kosten des Haupthausstands ausreichend ist. Dies bedürfe einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls durch das Finanzgericht als Tatsacheninstanz.

Als Vergleichsmaßstab dienen dabei die im Jahr tatsächlich entstandenen Haushalts- und sonstigen Lebenshaltungskosten. Diese müssen vom Steuerpflichtigen im Einzelnen nachgewiesen werden. Das gilt auch bei volljährigen Kindern, die bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen. Nur bei Ehegatten oder Lebenspartnern mit den Steuerklassen III, IV oder V kann eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung pauschal unterstellt werden.

Tipp: Eine Erleichterung gibt es, was die Kosten für Lebensmittel und für den sonstigen Haushaltsbedarf angeht. Diese können unter Rückgriff auf statistische Erfahrungswerte geschätzt werden.

Wohnen Kinder und Eltern unter einem Dach ist nach der BFH-Rechtsprechung zu prüfen, ob es sich um einen gemeinsamen Mehrgenerationenhaushalt oder aber um zwei getrennte Haushalte handelt. Bei einem gemeinsamen Mehrgenerationenhaushalt muss sich der Steuerpflichtige an den Kosten für den gesamten Haushalt angemessen beteiligen. Bei zwei getrennten Haushalten nur an an den Kosten für seinen Haushalt.

Der BFH hat jetzt deutlich gemacht, dass steuerlich nicht immer ein Mehrgenerationenhaushalt vorliegt, wenn Eltern und erwachsene, wirtschaftlich eigenständige Kinder unter einem Dach leben. Ein Mehrgenerationenhaushalt liege nur vor, wenn es sich auch wirklich um einen gemeinsamen Haushalt handelt, in dem die beteiligten Akteure zusammenleben.

Tipp: Im Streitfall bejahte der BFH zwei getrennte Haushalte. Der Umstand, dass die von dem Sohn bewohnte Wohnung im Obergeschoss nicht gegenüber der von den Eltern bewohnten Wohnung im Erdgeschoss baulich abgeschlossen war, ändere daran nichts. Dies sei für das Vorliegen eines eigenen Hausstands unerheblich. Auch die Mitbenutzung der Waschmaschine im Erdgeschoss führe nicht zu einer Verklammerung der im Erdgeschoss und im Obergeschoss getrennt geführten Haushalte zu einem gemeinsamen Mehrgenerationenhaushalt.

Über den Autor

Brabanter Straße 53
50672 Köln


Das könnte Sie auch interessieren:

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Nach der Neuregelung in § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes (EStG) werden rückwirkend nach dem 31. Dezember 2021 erzielte oder getätigte Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen steuerfrei gestellt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Anwendungsschreiben hierzu jetzt wichtige Zweifelsfragen beantwortet.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro einkommensteuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu jetzt wichtige Zweifelsfragen beantwortet.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Abfindungen an Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis sind schon seit 2006 nicht mehr einkommensteuerfrei. Es kann sich aber um außergewöhnliche Einkünfte handeln, die nur einem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Die Anwendung der so genannten Fünftelregelung setzt aber insbesondere voraus, dass es zu einer Zusammenballung der Einkünfte kommt. Daran fehlt es grundsätzlich, wenn Teilleistungen in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ausgezahlt werden.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Das Bundesfinanzministerium hat aktuell in einem Anwendungsschreiben zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung Stellung genommen. Die Anweisung ersetzt das Vorgängerschreiben aus 2010 und ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist der lineare Abschreibungssatz für neue Wohngebäude ab 2023 von zwei Prozent auf drei Prozent angehoben worden. Nach dem Gesetzesentwurf sollte eigentlich als Kompensation die Option zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gestrichen werden. Dem hat jedoch der Bundesrat widersprochen, so dass es bei der alten Regelung bleibt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat daraufhin die Anforderungen an den Nachweis präzisiert.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Die Finanzverwaltung und die Arbeitgeber als Lohnabrechner werden durch eine großzügige Nichtbeanstandungsregelung des Bundesfinanzministeriums spürbar entlastet. Danach gilt im Zusammenhang mit der Erstattung von Corona-Verdienstausfallentschädigungen, dass Abweichungen zwischen dem Antrags- und Erstattungsvolumen von 200 € pro Quarantänefall als steuer- und sozialversicherungsfrei i. S. des § 3 Nr. 25 des Einkommensteuergesetzes (EStG) behandelt werden dürfen.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Mit dem JStG 2022 hat es zahlreiche Änderungen bei der Einkommensteuer gegeben. Hervorzuheben sind die Verbesserungen beim häuslichen Arbeitszimmer und der Homeoffice-Pauschale sowie die Ertragsteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen und die Erhöhung der Abschreibung für Wohnimmobilien. Wir geben Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Neuerungen.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein Schreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf den aktuellen Stand gebracht und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie die Gesetzesänderungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz und das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) eingearbeitet.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Um die Folgen der Inflation auszugleichen wurden mit dem „Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG) der Grundfreibetrag, die übrigen Tarifeckwerte, die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag, der Unterhaltshöchstbetrag sowie das Kindergeld und der Kinderfreibetrag angehoben.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    In einem Minijob können ab Oktober 2022 im Monat bis zu 520 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei verdient werden. Zuvor waren es 450 Euro monatlich. Wie bisher wird eine einheitliche Pauschalsteuer von 2 Prozent (inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) fällig. Damit sind alle steuerlichen Pflichten erledigt.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Bei einer auf Dauer angelegten, auf Wohnimmobilien bezogenen Vermietungstätigkeit ist typisierend vom Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Nur bei Gewerbeimmobilien und in einigen Sonderfällen muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gemäß Paragraph 233a der Abgabenordnung ist mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ rückwirkend ab 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent pro Monat (also 1,8 Prozent pro Jahr) abgesenkt worden. Mit der Neuregelung wird den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, den Zinssatz für die so genannte Vollverzinsung verfassungskonform auszugestalten. Der Zinssatz betrug bisher 0,5 Prozent pro Monat (also 6 Prozent pro Jahr).

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23. Mai 2022 hat die neue Bundesregierung auf die derzeitigen kräftigen Preiserhöhungen – insbesondere im Energiebereich – als Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine reagiert. Eine Maßnahme ist die Auszahlung einer einmaligen Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro brutto an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen. Die Pauschale ist ist in der Regel steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Angesichts von deutlichen Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich will die Bundesregierung mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 die Bürger und Bürgerinnen zielgerichtet entlasten. Der einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen widmen wir einen eigenen Beitrag. Nachfolgend informieren wir Sie über die weiteren Erleichterungen, die bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    In bestimmten Fällen kann nach den amtlichen Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) die Verwirklichung eines Gewinns, der aus der Aufdeckung der stillen Reserven resultiert, durch die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung vermieden werden. Die dabei maßgeblichen Reinvestitionsfristen sind im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie von der Finanzverwaltung verlängert worden.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Mit der Anrufungsauskunft steht Arbeitgebern und Steuerzahlern ein sehr lohnenswertes Instrument zur Verfügung, das ein hohes Maß an Rechtssicherheit schafft und unkalkulierbare finanzielle Risiken ausschließt. Die Anrufungsauskunft ist stets gebührenfrei. Im Auskunftsantrag sind konkrete Rechtsfragen darzulegen, die für den Einzelfall von Bedeutung sind. Hat der Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft eingeholt und ist er danach verfahren, ist das Betriebsstättenfinanzamt im Lohnsteuer-Abzugsverfahren daran gebunden.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Der Krieg in Europa zerstört Städte und Dörfer. Er bringt Tod und Vertreibung. Die vielen aus der Ukraine in der Europäischen Union Ankommenden erfahren persönliche und finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern und auch von Unternehmen. Zur Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zahlreiche steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Abzug von Spenden geregelt, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geleistet werden.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Zur Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zahlreiche steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. Sie gelten für Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Das Bundesfinanzministerium hat in einer umfassenden Verwaltungsanweisung wichtige Zweifelsfragen zur Gewährung von Forschungszulagen nach dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) beantwortet. Wichtig ist insbesondere die Klarstellung, dass die Zulage nicht steuerpflichtig ist.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Im Geschäftsleben werden häufig Eintrittskarten zu Veranstaltungen kostenlos an Kunden oder Geschäftspartner verschenkt, um die Geschäftsbeziehungen zu sichern oder zu verbessern. Auch sportliche oder kulturelle Einrichtungen geben oft Freikarten an Journalisten, Politiker sowie eigene Arbeitnehmer ab. Die Annahme einer Freikarte kann beim Empfänger als steuerpflichtige Einnahme zu erfassen sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Sachzuwendung pauschal zu besteuern.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Die Frage, wann beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer Tantiemen als Arbeitslohn versteuern müssen, sorgt häufig für Streit mit dem Finanzamt. Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, hat jetzt mit mehreren Entscheidungen hierzu für Klarheit gesorgt. Im Ergebnis können GmbH-Geschäftsführer die Steuerzahlungen für vereinbarte Gewinntantiemen unter Umständen in das Folgejahr hinausschieben.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Bei Ihrer Steuerplanung für 2022 müssen die Steuerpflichtigen zahlreiche Neuerungen beachten. Zum Ende der letzten Legislaturperiode hatte die alte Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD nämlich im Eiltempo zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen verabschiedet.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder seine Verwaltungsanweisung aus dem Jahre 2018 zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen aktualisiert. Insbesondere wurde die neue Rechtsprechung des höchsten deutschen Steuergerichts, des Bundesfinanzhofs, eingearbeitet. Die neuen Regeln gelten in allen offenen Fällen.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Die steuerlichen Vergünstigungen für Mitarbeiterbeteiligungen sind durch das Fondsstandortgesetz bereits ab dem 1. Juli 2021 erheblich ausgeweitet worden. Der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist auf 1.440 Euro p.a. angehoben worden. Eine erhebliche Erleichterung bringt zudem die neue Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen in § 19a EStG. Danach wird (in unbegrenzter Höhe) ein Besteuerungsaufschub gewährt.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Wer als Eigenheimbesitzer eine kleine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk betreibt, kann ab sofort wählen, ob er die Einkünfte aus der Erzeugung von Strom versteuern will oder nicht. Die Option zur Steuerpflicht lohnt sich nur dann, wenn dauerhaft Verluste aus Gewerbebetrieb erzielt werden, die mit anderen positiven Einkünften (zum Beispiel aus der Tätigkeit als Arbeitnehmer) verrechnet werden können.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Viele Unternehmen haben sich Initiativen wie „Spenden statt vernichten“ nicht angeschlossen, weil sie umsatzsteuerliche Nachteile gefürchtet haben. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium eine pragmatische Lösung gefunden. Diese gilt unabhängig von der Corona-Krise. Für Spenden von Waren an steuerbegünstigte Organisationen zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 gibt es zudem eine großzügige Billigkeitsregelung.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Immer mehr Arbeitgeber überlassen ihren Arbeitnehmern (Elektro-)Fahrräder, die privat genutzt werden dürfen. Das ist nicht nur aus Umweltschutzgesichtspunkten eine gute Idee, sondern kann sich auch steuerlich lohnen. Die lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung ist allerdings sehr unübersichtlich. Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Mit dem Jahressteuergesetz 2019 war mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 geregelt worden, dass auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, zu den Einnahmen in Geld gehören. Lange war unklar, was darunter genau zu verstehen ist. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium genaue Abgrenzungskriterien zwischen Geldleistungen und Sachbezügen definiert.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Die Finanzbehörden sind nach Paragraf 89 Absatz 2 der Abgabenordnung verpflichtet, verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten zu erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Ein Antrag lohnt insbesondere bei Gestaltungen von großer Tragweite, wenn es unterschiedliche Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur gibt und daher nicht absehbar ist, wie die Finanzverwaltung mehrere Jahre später im Veranlagungsverfahren entscheiden wird.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Einer der Dreh- und Angelpunkte der Reisekosten-Reform 2014 war die neue gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte. Das Bundesfinanzministerium hatte seinerzeit ein Anwendungsschreiben hierzu herausgegeben. Dieses ist jetzt aktualisiert worden. Die Verwaltung akzeptiert im Ergebnis die jüngste Rechtsprechung des höchsten deutschen Steuergerichts, des Bundesfinanzhofs.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Von den Neuerungen ab 2021 durch das ‘Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen‘ profitieren nicht nur Eltern aufgrund der Erhöhung des Kindergeld und der Kinderfreibeträge, sondern alle Steuerzahler. So wird der Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden zum Ausgleich der so genannten kalten Progression angepasst.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens sind seit dem 1. Januar 2017 – und zunächst bis zum 31. Dezember 2030 – nach Paragraf 3 Nummer 46 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ebenso von der Einkommensteuer befreit wie die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung an einen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu jüngst wichtige Zweifelsfragen geklärt.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Nach Paragraf 42 der Abgabenordnung (AO) kann ein Steuergesetz nicht durch einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen Gestaltung entstanden wäre. Sachbearbeiter und Betriebsprüfer versuchen daher regelmäßig, lukrative Gestaltungen kurzerhand als Missbrauch einzustufen. Vor den Finanzgerichten erleiden sie damit aber oft Schiffbruch.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass diese steuerlich möglichst günstig sind. Bei Verträgen mit Verwandten prüfen die Finanzämter jedoch besonders kritisch, ob die getroffenen Vereinbarungen tatsächlich die Erzielung von Einkünften betreffen und nicht in erster Linie von familiären Erwägungen bestimmt sind. Wer sich an die Regeln hält, kann allerdings nicht selten eine kräftige Steuerersparnis erzielen.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens sind nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu versteuern, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung bei Immobilien nicht mehr als zehn Jahre und bei anderen Wirtschaftsgütern nicht mehr als ein Jahr beträgt (sog. Spekulationsgeschäfte).

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Dem „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ haben wir eine neue Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude zu verdanken. Alternativ zur Inanspruchnahme von Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Eigenheim-Besitzer nach Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Wärmedämmung, den Fensteraustausch oder auch eine neue Heizung je Objekt immerhin 20 Prozent der Kosten, maximal 40.000 Euro, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    Steuerberaterin Karin C. Ehinger

    Durch die Coronakrise im Frühjahr 2020 stieg die Anzahl der Personen in Kurzarbeit zeitweilig über 10 Mio. Arbeitnehmer im April 2020 an. Gesetzesänderungen der Bundesregierung haben den Zugang zur Kurzarbeit erleichtert. Auch die Höhe der Leistungen wurden angepasst.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    AdvoGarant

    Die Finanzverwaltung prüft zwar bei Verträgen mit Familienangehörigen besonders kritisch, ob die getroffenen Vereinbarungen tatsächlich die Erzielung von Einkünften betreffen und nicht in erster Linie von familiären Erwägungen bestimmt sind. Wer sich an die Regeln hält, hat jedoch gute Karten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steht es Angehörigen nämlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie steuerlich möglichst günstig sind.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht
    Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Andreas Messmer

    Besteuerung von Renten - Besonderheit bei der Ermittlung der Einkünfte von Rentnern.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht

    Das Getrenntleben in einem abgesetzten Refugium außerhalb der Ehe- oder Familienwohnung ist nicht nur melderechtlich, sondern auch steuerlich problematisch.

    Weiterlesen    

  • Angehörige können ihre Rechtsverhältnisse grundsätzlich untereinander so gestalten, dass die Steuerbelastung möglichst gering ist.

    Weiterlesen    

  • Steuerrecht

    Vermietung von Ferienwohnungen - Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei?

    Weiterlesen    

Über den Autor

Brabanter Straße 53
50672 Köln

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AdvoGarant Artikelsuche