Notare

Notare sind, anders als Rechtsanwälte, unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Sie haben ihre Tätigkeit unparteiisch auszuführen.

Notar

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Die Haupttätigkeiten von Notaren liegen -ohne abschließende Aufzählung- im

  • Grundstücksrecht (Kaufverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
  • Erbrecht (Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge)
  • Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten)
  • Gesellschaftsrecht (Begründungen, Umwandlungen und Löschungen von im Handelsregister einzutragenden Unternehmen und Vereinen sowie Satzungsänderungen)
  • Vertragsrecht (Anerkenntnisse

sowie in der Beglaubigung zahlreicher Vorgänge.Gerade die Pflicht zur notariellen Beurkundung hat meist den vom Gesetzgeber gewollten Hintergrund, dass sich die an einer Beurkundung teilnehmenden Personen der Bedeutung des Vorgangs besonders bewusst werden. Daher hat die Beurkundung auch eine Art Schutzfunktion und verhindert im Regelfall zugleich Manipulationen.

Das Amt des Notars wird durch öffentliche Bestellung verliehen. Voraussetzung hierfür ist eine volljuristische Ausbildung sowie die Absolvierung einer Zeit als Notariatsassessor.

Der Notar ist zur Betreuung und umfassenden Beratung der an einer Beurkundung teilnehmenden Personen verpflichtet. Hierbei hat er deren Willen zu erforschen und diesen urkundlich zu erfassen. Ohne triftigen Grund darf ein Notar seine Tätigkeiten nicht verweigern.

Notare bei AdvoGarant

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