Vereidigter Buchprüfer

Bei dem Begriff „vereidigter Buchprüfer“ handelt es sich um eine gesetzliche Berufsbezeichnung. Den Titel darf nur führen, wer eine entsprechende Verleihung erhalten hat.

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Aufgabe vereidigter Buchprüfer ist es, Prüfungen auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens mit Schwerpunkt Buch-und Bilanzprüfung durchzuführen. Demgemäß liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit vereidigter Buchprüfer in der Buchführung eines Unternehmens und der Prüfung von Jahresabschlüssen, wobei dies auf der Grundlage einschlägiger Vorschriften zu erfolgen hat.

Vereidigte Buchprüfer sind, anders als Wirtschaftsprüfer, in ihren Aufgaben beschränkt. So dürfen sie keine Jahresabschlüsse „großer“ Unternehmen prüfen bzw. testieren. Diese Aufgabe ist den Wirtschaftsprüfern zugewiesenen, § 319 Abs. 1 HGB.

Seit dem 1.1.2005 werden keine neuen vereidigten Buchprüfer mehr zugelassen. Diese Berufsbezeichnung läuft aus und ist in der Berufsbezeichnung des Wirtschaftsprüfers aufgegangen.

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