Die Grundsätze zum Fortbestehen eines Kindergeldanspruchs bei einer Unterbrechung der Berufsausbildung wegen Krankheit sind auf die vorzeitige Beendigung eines Freiwilligendienstes wegen Krankheit nicht entsprechend anwendbar.
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b , EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c , EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d , EStG § 33a , EStG § 62 Abs 1 , EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 1 , EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a , EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 , EStG VZ 2018
Tenor:
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 29.01.2020 - 9 K 182/19 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Quelle:
Bundesfinanzhof |Urteil vom 09.09.2020 | Aktenzeichen: III R 15/20
Vorinstanz:
FG Hessen | Urteil vom 29.01.2020 | Aktenzeichen: 9 K 182/19
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