Das Arbeitsstrafrecht beschäftigt Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen. Hierbei geht es um Mobbing aus strafrechtlicher Sicht, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, Lohnwucher, Entgeltschutz, unzulässige Arbeitnehmerüberlassung, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei grenzüberschreitender Beschäftigung, Korruption durch Betriebsratsmitglieder und unzulässige Arbeitskampfmittel.
Das Arbeitsstrafrecht betrifft aber nicht nur Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer, etwa bei Werksspionage und Geheimnisverrat. Ihr Rechtanwalt für Arbeitsstrafrecht verfügt über spezifische Fachkenntnisse, deshalb ist es vorteilhaft, bei einem Streitfall, einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen.
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