Rechtsanwälte - Berufsrecht (freie Berufe)

Der freie Beruf nimmt in vielen Bereichen eine Sonderstellung ein, das gilt zum Beispiel im Steuerrecht. Wer einen freien Beruf ausübt, unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Dementsprechend definiert § 18 EStG sinngemäß den freien Beruf als eine nicht gewerbliche, selbstständig ausgeübte Tätigkeit, die wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Charakter hat.

Freie Berufe und ihr Berufsrecht - in berufsständischen Grenzen traditionell frei

Für den Europäischen Gerichtshof kennzeichnen die freien Berufe eine hohe Qualifikation, ein ausgesprochen intellektueller Anspruch sowie die Einbettung dieser Tätigkeiten in stringente berufsständische Regelungen. Typische freie Berufe sind die Tätigkeiten des Rechtsanwaltes, des Arztes, des Schriftstellers oder auch des Apothekers.

Insbesondere Ausübende von Heilberufen, der Apotheker und der Rechtsanwalt unterliegen einem verbindlichen Standesrecht, das die meisten beruflichen Gelegenheiten dieser Berufsgruppen in einer staatlich bewusst gewährten Eigenständigkeit regelt: Das Berufsrecht der freien Berufe. Meist mit einem hohen ethischen Anspruch ausgestattet, ist das Standesrecht geprägt von traditionell überkommenen, gewohnheitsrechtlichen Standesregelungen, die der Kontrolle eigener Ehrengerichte unterliegen.

Freie Berufe - Standesrecht mit Tradition

Das Berufsrecht der freien Berufe wurde von staatlicher Seite entsprechenden Standesorganisationen in Selbstverwaltung übertragen. Typisch für das klassische Standesrecht der freien Berufe, wie es etwa für Rechtsanwälte, Ärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und andere gilt, sind dabei folgende Merkmale:

  • Staatlich garantierte und durch staatlichen Hoheitsakt übertragene Selbstverwaltung in
  • Organisation in berufsständischen Körperschaften des Öffentlichen Rechts, sogenannten Kammern
  • Gewohnheitsrechtliche Standesregeln prägen die Berufsausübung und auch Zulassung
  • Ehrengerichte setzen die Standesregeln durch

Bereits in der Antike kannte man die "Artes liberales". Die standesrechtlichen Regelungen gehen unter anderem zurück auf die Zünfte und den Absolutismus. Das moderne Berufsrecht hat seine Wurzeln in der Mitte des 19. Jahrhunderts. So schaffte die Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878 weitestgehend die Loslösung von staatlicher Kontrolle und die Regelung der eigenen Angelegenheiten mit eigenen Organen. Das Berufsrecht typischer freier Berufe regelt heute etwa die Ärztliche Berufsordnung mit der Bundesärztekammer an der Spitze, die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) mit der Bundesrechtsanwaltskammer.

Typische standesrechtliche Leitbilder für freie Berufe

Es ist kein Zufall, dass gerade die Heilberufe zu den freien Berufen und deren Berufsrecht gehören. Freie Berufe nehmen spezifische ethische Vorstellungen und einen eigenen Ehrenkodex für sich in Anspruch. So ist etwa bei Ärzten und bei Rechtsanwälten ihr Verhältnis zu Patienten und Mandanten ein ganz besonderes.

Die ärztliche und rechtsanwaltliche Schweigepflicht ist prägend. Auch stellen die freien Berufe an ihre Mitglieder besondere Ansprüche, was den Auftritt in der Gesellschaft und Öffentlichkeit angeht. Das Berufsrecht verlangt, dass die Würde des freien Berufs zu jeder Zeit von ihren Angehörigen gewährleistet wird. Da freie Berufe keine Gewerbe ausüben sind, geben sie sich in den Standesregelungen auch besondere Vorschriften für die Darstellung Ihrer Tätigkeit in der Öffentlichkeit.

Ganz überwiegend ist das Werberecht für freie Berufe in den Standesordnungen beschränkt. Marktschreierische Auftritte sind nicht erwünscht. Zwar hat es in den letzten Jahren gewisse Lockerungen gegeben, im Regelfall dürfen aber Heilberufler und Rechtsanwälte weiterhin nur sachlich ihre Qualifikation darstellen. Die standesrechtlichen Ordnungen regeln auch Fragen der Ausbildung, Qualifikation und Fortbildung.

Berufsrecht der freien Berufe - Anwälte von AdvoGarant helfen weiter

Trotz mancher öffentlicher Diskussion hat sich die Selbstverwaltung der freien Berufe als organisatorisches und wirtschaftliches Erfolgsmodell erwiesen. Die freien Berufe erwirtschaften etwa 10 % des gesamten Bruttoinlandsprodukts und prägen viele gesellschaftlich angesehene Berufsbilder. Bei AdvoGarant sind spezialisierte Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und v.a.m gelistet, die Ihnen bei Ihren Problemen gerne weiterhelfen.

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