Rechtsanwälte - Beurkundungsrecht

Das Beurkundungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland basiert allgemein auf dem so bezeichneten Beurkundungsgesetz (BeurkG). Innerhalb dieses Gesetzes werden prinzipiell sämtliche öffentliche Beurkundungen sowie die jeweiligen Verwahrungen durch den entsprechend bestellten Notar verbindlich geregelt.

Gerade im Erbrecht und vor allem auch im Immobilienrecht kommt das Beurkundungsgesetz aufgrund seiner speziellen Thematik und der oftmals komplexen Fallsituationen vorzugsweise zum Einsatz. Zudem werden durch eben die gesetzlichen Vorschriften im Rahmen des Beurkundungsrechts auch notarielle Beglaubigungen sowie die diesbezüglichen etwaigen Unwirksamkeitsgründe (§6 und §7 BeurkG) geregelt.

Beurkundungsrecht: Das deutsche Gesetz offenbart hier strenge Reglementierung

Allerdings ist das Beurkundungsrecht nicht nur eben für einen Notar bindend; das Recht gilt diesbezüglich nämlich auch für Beurkundungen von anderen so genannten Urkundenpersonen. Hierbei kann es sich zum Beispiel über eine entsprechende Urkundsperson der Betreuungsbehörde oder etwa des Jugendamtes handeln. In diesen Fällen ist aber zu beachten, dass neben dem Beurkundungsgesetz auch das Sozialgesetzbuch VIII (insbesondere § 59) oder - im Falle des Mitwirkens der Betreuungsbehörde - auch das Betreuungsbehördegesetz (BtBG) maßgeblich sind.

Des Weiteren ist im Zusammenhang mit einer notariellen Beurteilung respektive mit dem in Deutschland gültigen Beurkundungsrecht auch - zumindest indirekt - die Bundesnotarordnung (BnotO) sowie das Gerichts- und Notarkostengesetz rechtsverbindlich.

Auch im Hinblick auf Immobilien findet das Beurkundungsrecht vielfach Anwendung

Beurkundungen werden dabei grundsätzlich im entsprechenden Kontext in Bezug auf den jeweiligen Rechtsverkehr als ein gesetzliches Formerfordernis verstanden. Diesbezüglich müssen in Deutschland bestimmte Urkunden oder Verträge von dem jeweils fallspezifisch involvierten Notar zum einen in einer entsprechenden Niederschrift formuliert und zum anderen auch sämtlichen Beteiligten vorgelesen werden. Erst wenn wirklich alle Beteiligten dem Vertragswerk zustimmen, ist dieses auch von eben den beteiligten Personen eigenhändig zu unterschreiben, wobei der Notar zwingend anwesend sein muss.

Diese Beurkundung im Rahmen des in Deutschland praktizierten Beurkundungsrechts ist diesbezüglich die vergleichsweise strengste gesetzliche Formvorschrift, die in diesem Land vorliegt. Insbesondere im Hinblick auf Immobiliengeschäfte ist das Beurkundungsrecht und auch der Notar persönlich stark gefordert. So muss sich - zum Beispiel in Bezug auf Grundstück- oder Immobiliengeschäfte - ein entsprechender Notar oftmals Einsicht in das Grundbuch verschaffen und explizit überprüfen, ob das jeweilige Geschäft auch den gesetzlichen Vorgaben respektive der in Deutschland gültigen Rechtsordung entspricht. Aber auch zum Beispiel im Erbrecht oder auch Eherecht beinhaltet das Beurkundungsrecht auch die Vorgabe, dass der Notar zwingend darauf zu achten hat, ob etwaig abgegebene Willenserklärungen mangel- bzw. fehlerhaft sind.

Das Beurkundungsrecht ist mit anderen Rechtsbereichen auf vielfältige Art verwoben

Auch in Bezug auf das Gesellschaftsrecht kommt dem Beurkundungsrecht respektive Beurkundungsgesetz eine mittlerweile eminent hohe Bedeutung zu. So umfasst das Beurkundungsrecht in diesem Zusammenhang zahlreiche Beurkundungsaktivitäten sowie ein umfassendes Abwicklungsprozedere:

  • Beurkundungen von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen.
  • Beurkundungen in Bezug auf Unternehmensgründungen im Hinblick auf verschiedene Rechtsformen (GmbH, AG, UG etc.).
  • Beurkundungen von Vertragswerken in Bezug auf den Verkauf bzw. Kauf von Unternehmen oder auch von Beteiligungen.
  • Beurkundung von Verträgen zur Unternehmensnachfolge (Stichwort: lebzeitige Übertragung).
  • Beurkundungen von betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen (Rechtsformwechsel, Abspaltung von Unternehmensteilen etc.).
  • Bei Bedarf Beschaffung von Dokumenten und Registerabdrucken aus dem Handelsregister.
  • Beglaubigung und Einreichung von entsprechenden Handelsregisteranmeldungen sowie die Überwachung des jeweiligen Vollzugs bzw. der behördlichen Umsetzung der Anmeldung.

Ohne eine kompetente rechtliche Beratung bzw. Hilfestellung im Hinblick auf das Beurkundungsrecht sowie auf die zu beurkundenden Unterlagen an sich, kann schnell der Überblick verloren werden. Daher ist es nahezu unabdingbar einen Partner wie zum Beispiel AdvoGarant bei der diesbezüglichen Thematik hinzu zu ziehen. Dort wird dem jeweiligen Interessierten bzw. Ratsuchenden genau der Anwalt oder auch Notar vermittelt, der über das nötige Know-how im entsprechenden Rechtsgebiet verfügt.

Themen und Fachbeiträge zum Beurkundungsrecht

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AdvoGarant.de
Berater-Service

Sie wollen erfolgreich Kunden gewinnen und binden?

Wir helfen Ihnen als starker Partner für Marketing & Organisation

AdvoGarant Artikelsuche