Rechtsanwälte - Energierecht

Mit der politischen Absichtserklärung, in Deutschland die Energiewende einzuleiten, steigt in Forschung und Wirtschaft das Interesse am Energierecht. Dieses umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, welche die Energiewirtschaft regeln. Dahinter verbirgt sich eine komplexe Rechtsmaterie, die aus Normen des Öffentlichen und des Privatrechts besteht sowie Bezüge zum Umweltrecht aufweist.

Das Energierecht gliedert sich in ein spezielles Wirtschafts-, Kartell-, Verbraucherschutz-, Umwelt- und Sicherheitsgesetz. Seine Ziele sind eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung der Allgemeinheit. Darüber hinaus soll ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb bei der Versorgung mit Energie sichergestellt und die Sicherung eines langfristig angelegten, leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs der Energieversorgung gewährleistet werden.

Förderung erneuerbarer Energien

Das Energierecht umfasst unterschiedliche Bereiche, die sich ergänzen und gegenseitig beeinflussen. Dazu gehören die Energiewirtschaft sowie die Belange des Umweltschutzes und des Wettbewerbs. Die Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes sind in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit, der Politik und des Gesetzgebers gerückt.

In Folge dessen wurde eine große Anzahl an neuen Gesetzen und Verordnungen erlassen, wie zum Beispiel das "Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich". Dieses verpflichtet Bauherren, bei Neubauten einen bestimmten Anteil des Wärmebedarfes künftig durch erneuerbare Energien zu decken. Eine weitere Vorschrift ist das "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien". Sie fördert Technologien, die helfen, die Umwelt und das Klima effektiv zu entlasten.

Fester Vergütungsrahmen

Das Energieumweltrecht vollzieht derzeit eine starke Weiterentwicklung. Es hat die politisch heiß diskutierte Förderung erneuerbarer Energien, den Emissionshandel und die Steigerung der Energieeffizienz zum Gegenstand. Zentrale Gesetze sind in diesem Zusammenhang das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen.

Das EEG definiert den Vergütungsrahmen für Erneuerbare Energieträger in Deutschland. Die erste Version trat am 1. April 2000 in Kraft und wurde seitdem mehrfach überarbeitet. In diesem Zeitraum hat es maßgeblich zum Aufbau des leistungsstarken Wirtschaftszweiges "Erneuerbare Energien" beigetragen.

Ausbau der Stromnetze

Weil die angestrebte Energiewende auch enorme infrastrukturelle Umbauten und zum Beispiel Weiterentwicklungen der Stromnetze erfordert, wird auch dieser Aspekt durch ein eigenes Gesetz geregelt. Das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) schafft die Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Ausbau der Stromnetze. Im Mittelpunkt der Expansionspläne stehen 24 vordringliche Leitungsbauvorhaben im 380 kV-Hochspannungsnetz, die für die Integration des Stroms aus Erneuerbaren Energien und modernen, flexiblen, konventionellen Kraftwerken sowie für den EU-weiten Stromhandel von besonderer Bedeutung sind. Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung – kurz KWK-G – regelt schließlich die Vergütungen für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplunganlagen und den Ausbau von Wärmenetzen.

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