Staatsbankrott

Seit September 2008 beschäftigt uns die Finanz- und Wirtschaftskrise.

Seitdem hat in Europa auch immer wieder die große Gefahr von staatlichen Insolvenzen gedroht. Ein übernationales, kodifiziertes Insolvenzrecht gibt es noch nicht. Eine weitreichende, politische Grundsatzentscheidung haben die europäischen Staats- und Regierungschefs allerdings am 25. März 2011 in Brüssel getroffen und am 24. Juni 2011 modifiziert.

Wie lange gibt es schon Staatsbankrotte und wie wurde mit diesen umgegangen? Die Situation, dass Staaten aufgrund wirtschaftlicher und finanzieller Probleme ihre Schuldentilgungen und Zinsleistungen aussetzten und damit die Zahlungsunfähigkeit eingestehen mussten, ist in der Vergangenheit immer wieder eingetreten. Zwischen dem 16. und dem 19. Jahrhundert soll allein Spanien 13-mal seine Schuldverpflichtungen ausgesetzt haben. In derselben Zeit erklärten Frankreich achtmal sowie Portugal und die deutschen Staaten jeweils sechsmal, dass sie ihre Schulden nicht mehr erfüllen könnten.

Auch die Rechtswissenschaft hat sich mit diesem Phänomen auseinandergesetzt.

Hierzu folgendes Zitat: „Eine höchst bedauerliche Erscheinung im Völkerleben ist der so genannte Staatsbankrott, das heißt die Weigerung eines Staates, seine rechtlich unzweifelhaften Schuldenverbindlichkeiten gegenüber Privatpersonen zu erfüllen, geschehe dies nun aus Unvermögen oder aus Unredlichkeit oder aus beiden Ursachen zugleich. Eine derartige Erscheinung berührt naturgemäß die Interessen der Allgemeinheit in hohem Maße und es ist deshalb erklärlich, dass schon des Öfteren in juristischen und volkswirtschaftlichen Aufsätzen und Broschüren die Frage erörtert wurde, wie dem Staatsbankrott entgegenzutreten sei. Man kam jedoch dabei fast immer nur zu dem Resultat, dass man in Anwendung des Grundsatzes ’Krankheiten verhüten ist leichter als Krankheiten heilen‘ lediglich Präventivmaßregeln gegen den Staatsbankrott empfahl.“

Diese sehr aktuell wirkende Einschätzung stammt von Karl Pflug, dem Direktor der damaligen Internatsschule Waldsieversdorf. Pflug veröffentlichte sie in seiner Preisschrift „Staatsbankrott und internationales Recht“ im Jahr 1898.

Damals wurden Staatsinsolvenzen meist dadurch überwunden, dass zahlungsunfähige Staaten den Gläubigern Staatsbetriebe, wie beispielsweise Telegrafenämter, Eisenbahnlinien oder Wasserstraßen übereigneten, deren Gewinne dann den Gläubigern zugute kamen. Auf diese Weise übertrug Ägypten die Aktien am Suezkanal auf den britischen Staat. London war der in der Welt führende Finanzplatz. Hielten Staaten, insbesondere in Lateinamerika und den Kolonien, ihre Verpflichtungen nicht ein, wurde notfalls mit militärischer Gewalt gedroht und diese schließlich auch eingesetzt. Britische Truppen besetzten zum Beispiel im Jahr 1882 Ägypten, nachdem der Schuldendienst für die Suezkanalanleihen nicht geleistet worden war. Die letzte größere militärische Gewaltanwendung fand im Jahr 1903 in Venezuela statt. Ein Konvoi von englischen, deutschen und italienischen Kriegsschiffen blockierte den Hafen von Caracas und nahm diesen unter Feuer.

Staaten finanzierten sich bis zu Beginn der 1990er Jahre ganz überwiegend über Kredite.

Diese haben sich im Laufe von Jahrzehnten nicht nur absolut erhöht. Vielmehr sah sich eine immer größere Zahl von Staaten gezwungen, aufgrund erhöhten Liquiditätsbedarfs Schulden einzugehen. Die wirtschaftlichen Risiken, die sich aus der Vergabe von Krediten an Staaten ergaben, wurden durch die Höhe von Zinsen antizipiert und ausgeglichen.

Zu staatlichen Insolvenzen kam es natürlich auch weiterhin. Nachdem man sich von der Durchsetzung der Forderungen mit kriegerischen Mitteln verabschiedet hatte, entwickelte sich ein neues System zur Abwendung derartiger Notlagen. Es kam zu Umschuldungen. Dies bedeutet, dass entweder alte Kredite durch neue, günstigere ersetzt, die Laufzeit von Krediten verlängert oder aber Stundungsvereinbarungen getroffen wurden. Unauffällig und diskret wurde all dies vorbereitet. Aber von wem?

Im Jahr 1956 war Argentinien zahlungsunfähig. Auf seine Bitte hin fand in Paris ein Treffen des argentinischen Finanzministers mit dem damaligen französischen Finanzminister und Vertretern der Staaten, bei denen Argentinien über Schulden verfügte, statt. Auf diese Weise entstand der so genannte Pariser Club. Dieser stellt einen informellen Zusammenschluss der Regierungen verschiedener Länder zur Abstimmung der Vorgehensweise bei Insolvenzkrisen verschuldeter Staaten, insbesondere von Entwicklungsländern, dar. Seine Zusammensetzung verändert sich. Seit 1997 ist Russland dort Mitglied. Dass auch China dessen (zumindest assoziiertes) Mitglied werden wird, steht zu erwarten.

Der Pariser Club verfügt über ein eigenes Sekretariat.

Er hat seinen Sitz im Schatzamt des französischen Finanzministeriums. Dessen Direktor ist traditionell auch Präsident dieses Clubs. Nahezu monatlich treffen sich die Gläubigerstaaten, um die Schuldensituation verschiedener Länder zu erörtern und Gespräche oder Verhandlungen mit diesen zu führen. Dieser Club verfügt über keinerlei schriftliche, rechtliche Grundlagen, dennoch hat er in der Vergangenheit recht gut funktioniert. Sein ehemaliger Präsident Jean-Claude Trichet, hat ihn so charakterisiert: „Der Pariser Club ist eine Nichtinstitution, die lateinische Phantasie mit angelsächsischem Pragmatismus verbindet.“ Der Internationale Währungsfonds (IWF) ist, neben anderen Institutionen, Beobachter im Pariser Club. Es handelt sich dabei um eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Durch ihn werden vielfältige neue Kredite vergeben.

Die Ergebnisse der Verhandlungen im Pariser Club werden jeweils in Protokollen zusammengefasst. In diesen werden auch - höchst diskret - Maßnahmen festgehalten, die die einzelnen Staaten zu treffen haben, um ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen, Privatisierungen durchzuführen und ihre Organisationsformen zu restrukturieren. Auf der Basis dieser Protokolle werden verbindliche, völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Gläubigerstaaten und dem Schuldnerstaat geschlossen.

Doch nicht nur Staaten haben sich auf diese Weise ein informelles Gremium geschaffen.

Auch private Gläubiger, zu denen insbesondere Banken gehören, verfügen hierüber. Diese haben sich im so genannten Londoner Club zusammengeschlossen. In London fand das erste derartige Treffen statt. Der Londoner Club vertritt, teilweise über Konsortien, rund 1.000 private Gläubigerbanken. Zumeist trifft er sich zeitgleich mit dem Pariser Club. Auch er verfügt über keine geschriebenen, rechtlichen Grundlagen oder Geschäftsbedingungen. Tradition und ständige Übung bilden ebenfalls sein Fundament.

Weltfremd wäre es wohl, wenn man davon ausginge, dass die Anforderungen, die an Schuldnerstaaten gestellt werden, einen wertfreien Hintergrund hätten. Politische Grundüberzeugungen in den Gläubigerstaaten bestimmen deren Verhalten; diese wiederum werden durch wirtschaftliche Überlegungen und Interessen mitbestimmt. Über Jahrzehnte wurden daher Kredite auch dafür eingesetzt, um über politische Anforderungen Privatisierungen voranzutreiben. Die Rolle, die der IWF als einer der größten Kreditgeber dabei einnahm, ist keineswegs unumstritten.

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Andreas Stratenwerth

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