Kosten Zivilprozess
		
		
			
				Gabriele Renken-Röhrs
			
		
		
			Die Kosten eines Zivilprozesses können unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
		
		
			
Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 12. Mai 2011 klargestellt ( Aktenzeichen VI R 42/10). Außergewöhnliche Belastungen sind nach §§ 33, 33a Einkommensteuergesetz (EStG) für den Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehende, größere Aufwendungen, die über die der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands entstehenden Kosten hinaus gehen.
 Kosten eines Zivilprozesses hatte die Rechtsprechung bisher nur ausnahmsweise bei Rechtsstreitigkeiten mit existentieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Der BFH ist nun jedoch zu der Erkenntnis gelangt, dass der Steuerpflichtige in einem Verfassungsstaat den Rechtsweg zu beschreiten habe.
 In der Regel wird mit den Kosten eines Zivilprozesses nur die unterliegende Partei belastet.
 Der Einwand, der Unterliegende hätte bei gehöriger Prüfung seiner Rechte und Pflichten erkennen können, der Prozess werde keinen Erfolg haben, wird der Lebenswirklichkeit nicht gerecht. Vorherzusagen wie ein Gericht entscheiden wird, ist sehr „riskant“ und unmöglich. Selten kann der Richter seine Entscheidung mit arithmetischer Gewissheit aus dem Gesetzestext ablesen. Nicht zuletzt deshalb bietet die Rechtsprechung ihren Bürgern ein sorgfältig ausgebautes und mehrstufiges Gerichtssystem an.
 Unausweichlich seien allerdings Aufwendungen für einen Zivilprozess immer dann, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg biete und nicht mutwillig erscheine. Davon sei auszugehen, wenn der Erfolg des Zivilprozesses mindestens ebenso wahrscheinlich wie ein Misserfolg sei. Da das Bundesministerium für Finanzen dieses für eine Einzelfallentscheidung hält, muss gegebenenfalls jedes Mal ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid zur Anerkennung der Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen eingelegt werden.
		
        
		
					
					
					
						Über die Autorin
						
							
							
							
							
							
								
								
									
										Kanzlei Renken-Röhrs
									
									
											Fahltskamp 31a
											25421
											Pinneberg
										
								
								
								
								Zum Profil
							 
							
							
							
						 
					 
					
	
						
						Weitere Artikel der Autorin (11) 
						
							- 
								
									
										Erbrecht
										Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
									 
									
									
										
									
									
											Weiterlesen    
									
								 
							 
							- 
								
									
										Immobilienrecht
										Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
									 
									
									
										Alles Ballermann oder was? - Warum die Deutschen die „Zeche“ der Immobilienblase in Spanien zu zahlen haben.
									
									
											Weiterlesen    
									
								 
							 
							- 
								
									
										Erbrecht
										Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
									 
									
									
										Beim Tode eines Schützen oder Jägers, der eventuell auch noch Jagdpächter ist, ergeben sich für die Erben besondere Verpflichtungen.
									
									
											Weiterlesen    
									
								 
							 
							- 
								
									
										Verbraucherrecht
										Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
									 
									
									
										Zu einem Pferdekauf gehört auch die Lieferung und Übereignung von Frischsperma zum Zwecke der Besamung einer Stute.
									
									
											Weiterlesen    
									
								 
							 
							- 
								
									
										Verbraucherrecht
										Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
									 
									
									
										Haftung eines Vereins für Reittherapie von Behinderten für einen Unfall bei der Reitausbildung.
									
									
											Weiterlesen    
									
								 
							 
							- 
								
									
										Verbraucherrecht
										Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
									 
									
									
										Nur sekundäre Haftung des Tierarztes, wenn er bei der Ankaufuntersuchung eine Erkrankung des Pferdes übersehen hat.
									
									
											Weiterlesen    
									
								 
							 
							- 
								
									
										Erbrecht
										Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
									 
									
									
										Neue europäische Erbrechtsverordnung und europäisches Nachlasszeugnis.
									
									
											Weiterlesen    
									
								 
							 
							- 
								
									
										Erbrecht
										Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
									 
									
									
										Die Gesetzesänderung zur Eliminierung der Cash-GmbH wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt ab dem 6. Juni 2013.
									
									
											Weiterlesen    
									
								 
							 
							- 
								
									
										Erbrecht
										Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
									 
									
									
										Am 1. August 2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) in Kraft getreten.
									
									
											Weiterlesen    
									
								 
							 
							- 
								
									
										Erbrecht
										Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
									 
									
									
										In gemeinschaftlichen Testamenten von Eheleuten setzen sich diese häufig gegenseitig als Erben ein und schließen die Kinder von der Erbfolge aus.
									
									
											Weiterlesen    
									
								 
							 
							- 
								
									
										Pferderecht
										Rechtsanwältin Gabriele Renken-Röhrs
									 
									
									
										Die Heimatkrankenkasse hatte eine Pferdehalterin auf Zahlung sämtlicher Krankenhaus- und Arztkosten ihrer Versicherungsnehmerin verklagt und behauptet, es habe sich die tierische Gefahr nach § 833 BGB beim Sturz vom Pferd verwirklicht. Die Heimatkrankenkasse hatte behauptet, dass das Pferd im Galopp durchgegangen sei. Das Landgericht entschied aber,  dass der Sturz nicht auf ein tierisches Verhalten zurückzuführen sei, sondern auf einen gelockerten Sattel, für dessen Festzurren die Reiterin verantwortlich ist.
									
									
											Weiterlesen    
									
								 
							 
						
	
		Das könnte Sie auch interessieren:
		
				- 
					
				
 
				- 
					
				
 
			
				
					- 
						
							
								
									
								
								
							
							
							
							
								Patienten müssen immer mehr Leistungen selbst zahlen. Ein kleiner Trost ist es, dass selbst getragenen Kosten zur Linderung von Krankheiten als ‘andere außergewöhnliche Belastungen‘ geltend gemacht werden können. Sie wirken sich aber nur steuermindernd aus, wenn die zumutbare Belastung überschritten ist. Doch wie lässt sich die zumutbare Belastung berechnen? Zu beachten ist zudem, dass in bestimmten Fällen ein amtsärztliches Gutachten verlangt wird, das vor Beginn der Behandlung ausgestellt sein muss.
							
							
								Weiterlesen    
							
						 
					 
				
					- 
						
							
								
									
								
								
							
							
							
							
								Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke werden bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben anerkannt. Gefördert werden zudem Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen.
							
							
								Weiterlesen    
							
						 
					 
				
					- 
						
							
								
									
								
								
							
							
							
							
								Wer sich im Haushalt von Handwerkern helfen lässt, kann die Handwerkerrechnung oft steuerlich absetzen und so einen Teil der Lohn- beziehungsweise Arbeitskosten direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Unabhängig vom persönlichen Einkommen ist die Ersparnis für jeden Steuerzahler gleich hoch.
							
							
								Weiterlesen    
							
						 
					 
				
					- 
						
							
								
								
							
							
							
							
								Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Kosten.
							
							
								Weiterlesen    
							
						 
					 
				
					- 
						
							
								
									
								
								
							
							
							
							
								Wenn aus der Haushaltshilfe ein Fass ohne Boden wird.
							
							
								Weiterlesen    
							
						 
					 
				
					- 
						
							
								
								
							
							
							
							
								Aufwendungen für die Sanierung eines Gebäudes als außergewöhnliche Belastungen.
							
							
								Weiterlesen    
							
						 
					 
				
					- 
						
							
								
									
								
								
							
							
							
							
								Fortbildungskosten sind steuerlich absetzbar.
							
							
								Weiterlesen    
							
						 
					 
				
					- 
						
							
								
									
								
								
							
							
							
							
								Durch Parteispenden bei der Steuererklärung sparen.
							
							
								Weiterlesen    
							
						 
					 
				
					- 
						
							
								
									
								
								
							
							
							
							
								Spenden lohnt sich - aber häufig nur mit einem Spendennachweis.
							
							
								Weiterlesen    
							
						 
					 
				
					- 
						
							
								
								
							
							
							
							
								Erd- und Pflanzarbeiten im Garten sind als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
							
							
								Weiterlesen    
							
						 
					 
				
					- 
						
							
								
								
							
							
							
							
								Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen.
							
							
								Weiterlesen    
							
						 
					 
				
					- 
						
							
								
								
									
								
							
							
							
							
								Warum sich Spenden nicht nur für die Begünstigten lohnen - Steuervergünstigungen im Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht.
							
							
								Weiterlesen