Laut entsprechenden Schätzungen weisen mittlerweile zehn Prozent der Erbfälle in der Bundesrepublik Deutschland einen bestimmten internationalen Bezug auf. Sei es wegen eines Bankkontos, vielleicht auch wegen einer Immobilie im Ausland oder sei es, weil ein deutsches Ehepaar in einem anderen Land geheiratet hat oder einer der Ehepartner nicht aus Deutschland kommt. Fakt ist diesbezüglich aber auch: Da jedes Land im Hinblick auf das Erbrecht seine eigenen gesetzlichen Vorschriften und Regularien hat, birgt das Thema Erben im Ausland oder mit Auslandsbezug zahlreiche Tücken. Welches jeweilige landestypische Recht zur Anwendung kommt, hängt dabei im Wesentlichen von folgenden Kriterien ab:
Diesbezüglich bestimmt grundsätzlich das Internationale Privatrecht, welche bestehende Rechtsordnung fallspezifisch zum Einsatz kommt. In der Praxis treten diesbezüglich oftmals rechtliche Kollisionen zwischen den einzelnen Staaten auf. Im Hinblick auf das Thema Erben im Ausland ist für das deutsche Internationale Privatrecht respektive für das deutsche Erbrecht dabei prinzipiell entscheidend, über welche Staatsangehörigkeit der Erblasser verfügt; danach richtet sich dann auch das auf die Erbfolge anzuwendende Recht.
Ein Erbfall mit Auslandsbezug kann auf vielfache Art und Weise ausländische Erbrechtsordnungen thematisch berühren. Folgende Fälle mit direktem Auslandsbezug wurden in der Vergangenheit im deutschen Erbrecht vornehmlich behandelt:
Alleine die zuvor aufgezählten Fälle rund um das deutsche Erbrecht mit Auslandsbezug machen schon deutlich, dass es sich beim Thema Erben im Ausland um eine der komplexesten und auch schwierigsten Materien innerhalb des gesamten Erbrechts handeln. Es gilt dabei immer zu entscheiden, ob neben dem deutschen Recht auch ausländische Rechtsordnungen zu beachten sind. Dies muss dann nämlich bereits zum Beispiel bei der Testamentsgestaltung sowie der Nachlassplanung berücksichtigt werden. Außerdem kann sich ein Erbe über Landesgrenzen hinweg negativ auf die Höhe bzw. den Umfang des jeweiligen Anteils der Erben auswirken. Der Grund: Im Ausland gezahlte Erbschaftssteuer wird vom deutschen Fiskus nicht immer anerkannt. Insbesondere im Hinblick auf Kapitalanlagen werden entsprechende Erben daher oftmals gleich doppelt zur Kasse gebeten. Insbesondere wenn Kapitalanlagen zur Erbmasse zählen, kommt diese Art der erhöhten Steuerbelastung bei einem Erbfall auf die entsprechenden Erben zu.
Ist ein entsprechender Erbfall aber erst einmal eingetreten, kann kaum noch etwas gegen diese doppelte Steuerbelastung unternommen werden. Da sich das Thema Erben im Ausland allgemein als ein facettenreiches und rechtlich vielschichtiges Gebiet präsentiert, ist das Konsultieren eines diesbezüglich kompetenten Rechtsanwals nahezu Pflicht. Wer hier nicht ins Hintertreffen geraten bzw. nicht übervorteilt werden möchte, benötigt auf jeden Fall rechtlichen Beistand. AdvoGarant kann Interessenten hier sowohl zeitnah als auch effektiv helfen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu rekrutieren. Nicht umsonst verfügt AdvoGarant über etliche Kontaktdaten bundesweit und auch international agierender Rechtsanwälte; das fallspezifische Vermitteln des jeweils richtigen Rechtsbeistands ist also jederzeit gewährleistet.
Für eine Erbausschlagung kann es viele Gründe geben, angefangen wegen Überschuldung des Nachlasses bis hin zur Rettung des Pfflichtteils
Wer nicht Alleinerbe ist, ist mit den anderen Erben zunächst in einer Erbengemeinschaft verbunden. Das birgt Probleme und Risiken
Wer im Ausland lebt, kann u.U. anderen Erbrechtsregelungen unterliegen als in Deutschland. Nicht minder problematisch kann es sein, wenn der Erblasser im Ausland gelebt hat
Wer erbt, erhält nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern ist auch für Verbindlichkeiten des Nachlasses verantwortlich. Auch geht es um Erfüllung von Auflagen und Vermächtnisses.
Wer was erbt, ist nicht zuletzt auch eine Frage der Erbfolge, die zuächst das Gesetzt festgelegt hat, aber durch Testament und Erbvertrag anderes geregelt sein kann
Erben kann reich machen, aber der Fiskus verlangt seinen Tribut. Hier ausgesuchte Beiträge zur Erbschaftssteuer
Testament und Erbvertrag sind nicht die einzigen Instrumente, mit denen man das regeln kann, worüber ungerne gesprochen wird. Vorsorgeverfügung und Vollmacht sind da nur einige der Stichworte
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