Rechte und Pflichten

Als Rahmenvertrag soll der Vertragshändlervertrag die Vertragsabstimmung zwischen dem Hersteller und dem Vertragshändler gewährleisten.

Der Vertragshändler übernimmt die Pflicht, sich nachhaltig für den Absatz der Vertragserzeugnisse und die Marke einzusetzen. Hier können im Interesse des Herstellers auch Umsatzvorgaben oder Mindestabnahmeverpflichtungen vorgesehen werden. Damit einher geht die Verpflichtung, den Hersteller über die Vertriebstätigkeit und die allgemeine Marktentwicklung, insbesondere in Bezug auf die Wettbewerber und die Kunden zu unterrichten. Ergänzt werden kann dies durch eine Werbeverpflichtung.

Ist der Vertragshändler mit dem Absatz von technischen Produkten befaßt, muß er Ersatzteile liefern und Kundendienst leisten. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, ist der Vertragshändler häufig verpflichtet, ein umfangreiches Ersatzteillager zu unterhalten und Werkzeuge anzuschaffen.

Belieferung des Vertragshändlers

Der Vertragshändler wird darauf drängen, eine Lieferverpflichtung des Herstellers zu begründen. Bei Lieferschwierigkeiten auf Grund von Produktionsschwierigkeiten oder Verweigerung der Lieferung aus sonstigen Gründen ist dann Rückgriff auf den Vertrag geboten.

Hier ist jedoch zu beachten, dass eine Lieferverpflichtung nur dann anerkannt wird, wenn dem Vertragshändler sowohl eine Mindestabnahmeverpflichtung als auch ein Konkurrenzverbot erteilt worden ist.

Treuepflichten

Aus dem vorliegenden Treueverhältnis folgt die beiderseitige Verpflichtung, bei der Erfüllung der Vertragspflichten vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und auf die Interessen des jeweils anderen Rücksicht zu nehmen. So ist der Hersteller zum Beispiel verpflichtet, bei seinen Entscheidungen über Produktion und Vertrieb der von ihm angebotenen Produkte nicht nach freiem Belieben zu verfahren, sondern auf die Belange des Vertragshändlers Rücksicht zu nehmen.

Gleichbehandlung

Eine ungeschriebene Verpflichtung, die den Hersteller trifft, ist die zur Gleichbehandlung seiner Vertragshändler, wenn er mehrere Händler eingesetzt hat und diese untereinander im Wettbewerb stehen.

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Christian Lentföhr

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