Kauf

Der Kauf oder die Ersteigerung eines Grundstücks oder einer Immobilie ist für viele Menschen ein sehr wichtiger Schritt, dem zumeist ein intensiver Konzeptionierungs- und Finanzplanungsprozess vorangegangen ist. Auch für Anleger, die ihr Vermögen gewinnbringend investieren möchten, haben Geschäfte nach dem Immobilienrecht eine große Bedeutung.

Am besten mit juristischem Beistand: Kauf und Ersteigerung von Immobilien

In Deutschland ist der käufliche Erwerb von Immobilien dabei im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt; hinsichtlich der notwendigen Beurkundung von Kaufverträgen ist auch das Beurkundungsgesetz (BeurkG) zu beachten. Sollen Grundstücke oder Immobilien im Rahmen der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners ersteigert werden, kommen die Bestimmungen des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) hinzu.

Diese Rechtsvorschriften regeln das gesamte Verfahren von der Anordnung der Versteigerung über die Durchführung des Versteigerungstermins einschließlich des Zuschlages bis hin zur Verteilung des Erlöses.

Eine anwaltliche Vertragsprüfung ist bei Kauf und Ersteigerung ratsam

Beim Erwerb einer Immobilie im Rahmen eines Kaufes muss der Kaufvertrag aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zwingend vor einem Notar abgeschlossen werden und von diesem auch beurkundet sein. Trotz der vom Gesetzgeber aus gutem Grund vorgeschriebenen Kontrollinstanz durch ein Organ der Rechtspflege kann es dennoch ratsam sein, den vorgelegten Kaufvertrag vorab durch einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt gegenprüfen zu lassen, um mögliche Fehler, Unklarheiten oder juristische Fallstricke sicher zu vermeiden.

In manchen Fällen beharren Verkäufer auf bestimmte Punkte im Kaufvertrag und lehnen eine Änderung und/oder Ergänzung kategorisch ab. Mitunter durch die Einbeziehung eines Rechtsanwalts doch noch eine Verbesserung der Situation erwirkt und der Kauf für alle Beteiligten zufriedenstellend abgewickelt werden.

Auch im Falle eines Immobilienerwerbs durch Ersteigerung ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts vielfach ratsam. So ist es beispielsweise möglich, sich beim Versteigerungstermin durch Vorlage einer entsprechenden Bietvollmacht vertreten zu lassen. Selbst wenn hierbei als Vertreter jede natürliche Person benannt werden kann, empfiehlt es sich dennoch, ausschließlich sachkompetente Juristen mit einer Vertretung zu betrauen. Hierfür kommen vor allem Rechtsanwälte infrage, die sich auf dem Gebiet des Immobilienrechts gut auskennen. Die Bietvollmacht kann dabei unbeschränkt oder aber bis zu einer genau definierten Maximalsumme erteilt werden. Zu beachten ist dabei aber in jedem Fall, dass die Vollmacht notariell beglaubigt sein muss, um Gültigkeit zu entfalten.

Schwierigkeiten nach dem Kauf oder der Ersteigerung professionell begegnen

Bei einer Zwangsversteigerung wird der Meistbietende mit der Erteilung des Zuschlags unmittelbar Eigentümer der Immobilie. Anders als beim Kauf ist eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich. Der Erwerber erhält sofort alle Rechte und Pflichten an dem betreffenden Objekt.

Sofern der ehemalige Eigentümer das ersteigerte Objekt noch selbst bewohnt und trotz erfolgter Zwangsversteigerung nicht bereit ist, Haus oder Wohnung freiwillig zu verlassen, kann der Erwerber aufgrund des Zuschlagsbeschlusses eine Zwangsräumung beim Gerichtsvollzieher beauftragen. Der Zuschlagsbeschluss gilt hierbei zugleich als Räumungstitel, so dass es keines weiteren Verfahrens bedarf.

Allerdings gibt es im Zusammenhang mit einer Zwangsräumung etliche Dinge zu beachten, um vor möglichen Schadenersatzforderungen des ehemaligen Eigentümers oder dritter Personen geschützt zu sein. Auch im Falle der Ersteigerung oder des Kaufes von vermieteten Häusern sind - vor allem bei beabsichtigten Eigenbedarfskündigungen - viele gesetzliche Vorgaben zu beachten. So hat beispielsweise der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden, dass ein Eigentümer, der eine vermietete Wohnung im eigenen Haus ausschließlich beruflich nutzen möchte, durchaus ein berechtigtes Interesse gemäß § 573 Absatz 1 Satz 1 BGB haben kann, obwohl eine derartige Begründung bislang oft für eine Kündigung als nicht ausreichend angesehen wurde (BGH-Urteil vom 26. September 2012, Aktenzeichen VIII ZR 330/11).

Anwaltliche Hilfe bei Kauf und Ersteigerung oft unverzichtbar

Kauf und Ersteigerung einer Immobilie sind Vorgänge, die angesichts der damit verbundenen finanziellen Werte eine große Bedeutung besitzen. Insbesondere in Fällen mit Drittbeteiligung, wie etwa beim Erwerb eines Mietshauses oder im Falle der Ersteigerung eines noch vom Alteigentümer bewohnten Objektes ist juristischer Beistand oftmals unverzichtbar.

Um hier stets auf der sicheren Seite zu sein und Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden, empfiehlt sich bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Ersteigerung von Grundstücken oder Immobilien die Inanspruchnahme eines auf diesem Gebiet bewanderten Rechtsanwalts. Auf advogarant.de finden Sie rasch und unkompliziert den passenden Partner

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