Busreisen
		
		
			Welche Besonderheiten gelten bei Busreisen?
		
		
			
Ab dem kommenden Jahr sollen Fernbusse der Bahn Konkurrenz machen. Durch die 2013 in Kraft tretende Fernbusrichtlinie soll für niedrigere Preise und mehr Wettbewerb im Fernverkehr gesorgt werden. Doch schon jetzt stellen Busreisen für viele eine gute und vor allem günstige Alternative zur Bahnfahrt dar. Dabei gibt es nicht nur die typische Busreise zu einem bestimmten Urlaubsziel, sondern auch so genannten Kaffeefahrten. Bei Letzteren handelt es sich um vermeidliche Ausflugsreisen, die als Teilnehmer bevorzugt Rentner vorsehen. Der eigentliche Zweck dieser Fahrten liegt aber nicht in der Reise, sondern an der sich daran anschließenden Verkaufsveranstaltung. Bei beiden Fällen stellt sich jedoch die Frage, wer für aufkommende Reisemängel haftet.
 Je günstiger, desto unsicherer die Busreise?
 Wenn Sie für ein Busticket nach Italien nur etwa 15 Euro bezahlen, dann liegt die Vermutung nahe, dass an irgendeiner Ecke gespart wird. In den meisten Fällen geschieht dies bei der Sicherheit. Bei derartigen Dumpingpreisen kann es den Veranstaltern wohl kaum möglich sein, die Sicherheitsverpflichtungen einzuhalten.
 So sollte es eigentlich Standard sein, dass bei einer längeren Fahrt zwei Fahrer dabei sind. Nach einer Fahrdauer von etwa 4 oder 5 Stunden sollten die Busfahrer eine 45-minütige Pause machen und nach spätestens neun Stunden sollten die Busfahrer wechseln.
 Reisemängel bei einer Busreise - was tun?
 Der Reisebus kommt am Abreisetag nicht zu der vereinbarten Stelle, wie lange müssen Sie warten? Ein Reisemangel ist nicht schon dann gegeben und berechtigt zum Schadensersatz, wenn der Reisebus eine Viertelstunde zu spät kommt. Kleinere Verspätungen müssen vom Reisenden hingenommen werden. Jedoch ist die Zeitbegrenzung immer vom Einzelfall abhängig. Sollten Sie im strömenden Regen stehen, kann auch eine Wartezeit von einer halben Stunde als erheblich einzustufen sein.
 Je nach Situation ist es Ihnen daher nicht zumutbar zu warten, so dass Sie die Reise nicht antreten müssen und ihr Geld zurückbekommen. Etwaige Entschädigungsregeln gelten allerdings erst ab dem Jahr 2013. Dann kann der Busreisendeauch vom Reiseveranstalter eine Entschädigung verlangen, wenn sich die Busfahrt verzögert.
 Wer haftet aber, wenn ein Reisender im Gang stehend durch eine Vollbremsung des Busfahrers verletzt wird? Grundsätzlich sind die Fahrgäste bei einer Fernreise verpflichtet sich anzugurten beziehungsweise sitzen zu bleiben. Bei einer durch die Verkehrslage bedingten Vollbremsung besteht daher kein Anspruch des Reisenden auf Schadensersatz oder Minderung des Reisepreises. Es gehört dann zum allgemeinen Lebensrisiko wenn man stürzt. Der Veranstalter hat auch nicht die Pflicht vor Beginn der Busreise auf die Gurtpflicht gesondert hinzuweisen.
		
        
		
		
			
				
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