Gründung einer Stiftung

Als allererster Schritt für jeden, der sich mit dem Gedanken an eine Stiftung trägt, steht die Notwendigkeit einer intensiven Beratung, denn eine Stiftung muss passen wie ein maßgeschneiderter Anzug. Das ist unabdingbar. Nur dadurch kann gesichert werden, dass die Stiftung lange und erfolgreich „lebt“ und den Stifterwillen weiter trägt.

Überlegungen vor der Stiftungsgründung

Insbesondere sollte jeder Stifter vor der Stiftungsgründung folgende Fragen geklärt haben:

  • Macht eine Stiftung für mich überhaupt Sinn? 
  • Welche Art der Stiftung kommt in meinem Fall in Betracht? (Es gibt fast immer mehrere Optionen.) 
  • Was sind ganz generell und in meinem speziellen Fall die Vor- und Nachteile einer Stiftung? 
  • Was ist der Aufwand, was ist der Nutzen? 
  • Was kostet eine Stiftung bei Gründung und im weiteren Betrieb?

Nicht für jeden Stifter ist vermeintlich auch eine Stiftung das richtige Mittel der Wahl, sondern es kann das Ziel manchmal auch einfacher, effektiver und mit weniger Aufwand erreicht werden.

Wie gründe ich eine Stiftung in Deutschland?

Zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung hat der Stifter sodann in einem sogenannten Stiftungsgeschäft förmlich seinen Willen zu bekunden, einen bestimmten Zweck zu verwirklichen und daher auf Dauer eine rechtsfähige Stiftung errichten zu wollen. Und er muss bekunden, diese Stiftung mit den hierzu benötigten Mitteln, d.h. dem Stiftungsvermögen auszustatten. Weiterhin muss die Stiftung von natürlichen Personen verwaltet und geleitet werden, so dass der sogenannte Stiftungsvorstand mit zumindest einer oder mehreren natürlichen Personen besetzt ist.

Stiftungssatzung und Organisationsform

Es braucht eine Stiftungssatzung, in der nicht nur der Stiftungszweck geregelt ist, sondern auch die Organisationsform der Stiftung, deren Organe und deren Rechte und Pflichten; was passiert bei der Auflösung der Stiftung, welches Organ ist für was zuständig (Haushaltsplan, allg. Verwaltungsthemen, etc.), was passiert, wenn ein Organ aus der Stiftung ausscheidet, usw. usf. Die Stiftungssatzung gleicht der Satzung einer GmbH oder Aktiengesellschaft, nur eben mit spezifischem stiftungsrechtlichem Inhalt.

Anerkennung durch Stiftungsaufsichtsbehörde und Finanzamt

Sodann muss die Anerkennung der Stiftung bei der staatlichen Stiftungsaufsichtsbehörde beantragt werden.

Bei gemeinnützigen Stiftungen folgt zusätzlich nach der Errichtung der Stiftung die Prüfung und Anerkennung durch das Finanzamt als gemeinnützig.

Faktisch müssen alle diese Punkte bereits vor Gründung geklärt sein, damit es nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.

Es ist auch aus diesem Grund dringend zu empfehlen sich bereits zu einem ganz frühen Zeitpunkt fachkundige Hilfe zu holen. Nur so vermeiden Sie Geburtsfehler und unnötige Kosten. Nur so kann die Stiftung rechtssicher und auch für die Zukunft tragfähig errichtet werden.

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Alexander Braun


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