Unternehmen und Erbschaftssteuer (ab 2015)

Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten, mit Änderungen zum 1.1.2010. In seiner Entscheidung vom 17.12.14 hat das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftssteuer in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt.

Erbrecht  -  Die neue Erbschaftssteuer für den Mittelständler

Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten, mit Änderungen zum 1.1.2010. In seiner Entscheidung vom 17.12.14 hat das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftssteuer in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt.

Welche Regelungen für Unternehmen gelten, erfahren Sie hier.

Firmenerben werden dann von der Steuer ganz oder teilweise befreit, wenn sie den Betrieb weiterführen. Sie haben die Wahl zwischen zwei Optionen.

Bei der ersten Option muss der Firmenerbe zusagen, dass er den Betrieb fünf Jahre weiterführen will.

Dann wird sein Betrieb zu 85 Prozent von der Steuer befreit. Verstößt der Firmenerbe innerhalb von 5 Jahren gegen die Behaltensregelung, also stellt er seinen Betrieb ein oder veräußert er ihn, muss er die Steuer anteilig nachzahlen.

Die Lohnsumme der gesamten fünf Jahre muss zum Fristende insgesamt 400 Prozent des Ausgangswerts betragen. Weitere Voraussetzung: Das Verwaltungsvermögen darf nicht mehr als 50 Prozent des gesamten Betriebsvermögens ausmachen.

Bei der 2. Option muss der Nachfolger den Betrieb sieben Jahre weiterführen. Dann entfällt für ihn die Erbschaftssteuer komplett.

Verstößt der Firmenerbe innerhalb von sieben Jahren gegen die Behaltensfrist, muss er die Steuer anteilig nachzahlen. Die Lohnsumme der gesamten sieben Jahre muss zum Fristende insgesamt 700 Prozent des Ausgangswerts betragen und das Verwaltungsvermögen darf nicht mehr als zehn Prozent des gesamten Betriebsvermögens ausmachen.

Betriebe, die nicht mehr als 20 Beschäftigte haben, brauchen die Lohnsummenregelung nicht einzuhalten.

Die Wahl zwischen beiden Optionen muss mit der Abgabe der Steuererklärung unwiderruflich abgegeben werden.

Vermietete und verpachtete Grundstücke zählen nun zum Verwaltungsvermögen. Hierbei gibt es aber Ausnahmeregelungen. Zum Verwaltungsvermögen gehören auch Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital der Gesellschaft 25 Prozent oder weniger beträgt. Wertpapiere, Kunstgegenstände et cetera fallen ebenfalls  unter das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen. Aufpassen müssen vor allem Betriebe, bei denen Wertpapiere zum Betriebsvermögen gehören. Wertpapiere zählen zum Verwaltungsvermögen. An sich erfreuliche Kurserhöhungen können dazu führen, dass das Verwaltungsvermögen die 50 % - Grenze überschreitet. Folge: Der gesamte Betrieb ist nicht mehr begünstigt. Die Erben müssen die Erbschaftssteuer in voller Höhe zahlen.

Im Vergleich zu den vor 2009 geltenden Regelungen ist die neu gewährte Steuerbefreiung zumindest bei der Option 2 höher. Bei der Fünf-Jahresoption werden zwar 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Erbschafts- und Schenkungsteuer freigestellt, während vorher nur 35 Prozent neben einem Freibetrag von 225.000 Euro freigestellt werden. Bislang wurde jedoch das Vermögen mit den erheblich niedrigeren Buchwerten angesetzt. Stille Reserven wurden so nicht versteuert. Jetzt werden die entschieden höheren Verkehrswerte zugrunde gelegt.

Die Auflagen, um die Vergünstigungen zu erhalten, sind nach der neuen Regelung entschieden strenger als bisher

Bislang spielten die Größe des Verwaltungsvermögens und die Lohnsumme dabei keine Rolle. Dies hat sich jetzt geändert. Aufpassen müssen nun vor allem Betriebe, bei denen Wertpapiere zum Betriebsvermögen gehören. Wertpapiere zählen zum Verwaltungsvermögen. An sich erfreuliche Kurserhöhungen können dazu führen, dass das Verwaltungsvermögen die 50 % - Grenze überschreitet. Folge: Der gesamte Betrieb ist nicht mehr begünstigt. Die Erben müssen die Erbschaftssteuer in voller Höhe zahlen.

Die Erbschaftssteuer steht wieder vor Veränderungen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.12.14 das Erbschaftssteuergesetz in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Begründung: Die Begünstigung von Unternehmensvermögen, das bei Einhalten bestimmter Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden kann, ist in seiner jetzigen Form verfassungswidrig. Folge: Das Erbschafssteuergesetz muss vom Gesetzgeber geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber hierzu eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2016 eingeräumt. Bis zur Gesetzesänderung, längstens bis zum 30.6.16 gelten also weiterhin die bisherigen Regelungen.

Die Bevorzugung in der jetzigen Form sei unzulässig, da u.a. die Missbrauchsgefahr durch Gestaltungsmöglichkeiten zu hoch sei, die Leistungsfähigkeit des Erwerbers nicht berücksichtigt werde und die Geltung der Lohnsummenregelung erst bei mehr als 20 Arbeitnehmers zu hoch angesetzt sei.

Tipp: Wer weniger als 21 Arbeitnehmer hat und seinen Betrieb ohne Lohnsummenklausel übergeben möchte, hat hierfür Zeit bis zum Inkrafttreten eines geänderten Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes.

Die Verschonung von Verwaltungsvermögen von der Erbschaftssteuer ist – so das Bundesverfassungsgericht - ebenfalls zu hoch. Eine Gesetzesänderung wird dies berücksichtigen müssen. Es ist damit zu rechnen, dass die Quote des Verwaltungsvermögens, welches von der  Erbschaftssteuer verschont bleibt, verringert wird.

Tipp: Steht eine Betriebsübergabe an, sollten Betriebe mit einem hohen Verwaltungsvermögen vor einer Gesetzesänderung übergeben werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat aber auch ausdrücklich festgestellt, dass Unternehmensvermögen gegenüber sonstigen Vermögen bei der Besteuerung bevorzugt werden darf. Insbesondere dürfen kleinere und mittlere Unternehmen bevorzugt werden. Größere Unternehmen aber nur nach einer Bedürftigkeitsprüfung.

Wer seinen Betrieb unter den zurzeit noch geltenden Regelungen an seinen Nachfolger übertragen will, muss dies tun bevor der Gesetzgeber tätig wird.

Über die Autorin
Fachanwältin für Erbrecht

Rechtsanwältin Brauck-Hunger
Bachweg 55
65366 Geisenheim


Zum Profil

Weitere Artikel der Autorin (23)

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Meine Kinder – deine Kinder – unsere Kinder … die Patchwork-Familie im Erbfall.

    Weiterlesen    

  • Familienrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Die Lebenserwartung wird immer höher, leider aber auch die Möglichkeit ein Pflegefall zu werden.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Die Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten, zum 1. Januar 2010 wurde nochmal nachgebessert.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Die Erbschafts- und Schenkungssteuerreform von 2009 wurde zum 1. Januar 2010 geändert. Welche Änderungen ergeben sich nun für den Einzelnen?

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Dem behinderten Kind Vermögen vererben - das so genannte Behindertentestament.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Das neue Erbschaftssteuerrecht ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Welche Änderungen ergeben sich für den eingetragenen Lebenspartner?

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Vermögen im Ausland oder ausländische Staatsangehörigkeit - wer erbt?

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Im Alter einen neuen Partner zu finden, hat sich immer mehr zu einer Selbstverständlichkeit entwickelt.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Testament und Hofübergabe: Die Übergabe des Hofes oder Weinguts ist für die Landwirtsfamilie oder die Winzerfamilie eine einschneidende Angelegenheit.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Die Regenbogenfamilie ist auch im Erbrecht so bunt wie ihr Name.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Erbschaftssteuer bei eingetragener Lebenspartnerschaft. Welche Änderungen ergeben sich für den eingetragenen Lebenspartner durch die Steuerreform zum 01.01.2010?

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Zahlreiche Menschen arbeiten im Ausland, manch ein Rentner verbringt dort seinen Lebensabend. Manche besitzen im Ausland ihre Ferienimmobilie oder haben ihr Vermögen angelegt. In Deutschland leben Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Für sie ergeben sich zum 17.8.15 Änderungen:

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland? Sie selber oder Ihr Ehepartner haben eine ausländische Staatsangehörigkeit? Eine Immobilie in Spanien, das Bankkonto in der Schweiz – gilt das deutsche Erbrecht oder das spanische, schweizerische - oder alle zusammen? Sie leben als deutscher Staatsangehöriger in Österreich – gilt jetzt das deutsche oder das österreichische Erbrecht?

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Mit der neuen Europäischen Erbrechtsverordnung ist (fast) nichts mehr so wie früher. Die neue EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) will die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle vereinfachen. Sie gilt für alle Erbfälle ab dem 17.8.2015. Damit fallen alte bzw. nationale Regelungen fort.

    Weiterlesen    

  • Familienrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Unfall, Krankheit oder das Alter können dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Für diesen Fall können Sie Vorsorge treffen: Sie selbst entscheiden, wer sich um Sie kümmern soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer bringt neue Regelungen für Betriebsvermögen. Privatvermögen sind nicht betroffen. Bei Immobilien ist die Besteuerungsgrundlage deren Verkehrswert. Für Vermögen bis zur Höhe des Freibetrages - 500.000 € bei Ehegatten - braucht keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer gezahlt werden. Der Freibetrag fällt alle 10 Jahre neu an.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Firmenerben müssen den ererbten Betrieb fünf Jahre weiterführen. Dann wird der Betrieb zu 85 Prozent von der Steuer befreit. Verstößt ein Firmenerbe innerhalb von 5 Jahren gegen die Behaltensregelung - stellt er seinen Betrieb ein oder veräußert er ihn - muss er die Steuer anteilig nachzahlen.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Für Briten, die nicht in Deutschland leben, bedeutet der Brexit, dass ihnen für ihr in Deutschland belegenes Inlandsvermögen die Option zur unbeschränkten Erbschaftssteuerpflicht mit den dabei verbundenen Vorteilen nicht mehr zusteht. Für in Deutschland lebende Briten und Deutsche mit Vermögen in Großbritannien bedeutet dies, dass sie für ihr in Großbritannien belegenes Vermögen nach dem Brexit die deutschen Steuerbefreiungen nicht mehr in Anspruch nehmen können. Eine vorzeitige Übertragung – solange Großbritannien noch in der EU ist – kann daher sinnvoll sein.

    Weiterlesen    

  • Familienrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Der Adoptierte hat heute gegenüber seinen Adoptiveltern die gleichen Erb- und Pflichtteilsrechte wie ein leibliches Kind. Umgekehrt haben diese die gleichen Erb- und Pflichtteilsrechte gegenüber ihrem adoptierten Kind. Der Adoptierte hat gegenüber seinen leiblichen Eltern keinerlei Erb- und Pflichtteilsrechte, diese haben umgekehrt ebenso keine Erb- und Pflichtteilsrechte gegenüber dem adoptierten Kind.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Das Erbrecht für Kinder aus einer Regenbogenfamilie ist relativ kompliziert. Wie erben die Kinder und in welcher Höhe? Gibt es Bevorzugungen nach ihrer Herkunft und welche Rolle spielt eine Adoption und warum sollte ein Testament besonders gestaltet werden....

    Weiterlesen    

  • Familienrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    In der multikulturellen Gesellschaft sind binationale Ehen normal und alltäglich. Was aber im täglichen Leben einfach ist und oft nach den Landessitten des Landes in dem man lebt abläuft, ist in Fragen des Erbrechtes komplizierter.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Die Immobilienwerte steigen und steigen. Die Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungssteuer dagegen bleiben konstant. Vorausschauende Planung ist sinnvoll.

    Weiterlesen    

  • Erbrecht
    Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger

    Wenn der Gesellschaftsvertrag mit Regelungen des Erbrechts in Berührung kommt, eröffnen sich viele Fragen für die Nachfolge. Welche Regelungen vorab sind sinnvoll? Was sind die Folgen, wenn Gesellschaftsvertrag, Testament und Ehevertrag nicht zueinander passen? Ich zeige Ihnen anhand von Beispielen, worauf Sie achten müssen und welche Vorkehrungen Sie treffen können, um späteren Nachteilen vorzubeugen.

    Weiterlesen    


Das könnte Sie auch interessieren:

Über die Autorin
Fachanwältin für Erbrecht

Rechtsanwältin Brauck-Hunger
Bachweg 55
65366 Geisenheim


Zum Profil

Gebiete:

Erbrecht, Unternehmensnachfolgerecht, Vermögensrecht

Sofort-Beratersuche


Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AdvoGarant Artikelsuche