Meine Rechte nach einem Kfz-Unfall

Ein Kfz-Unfall kann jeden treffen, trotz noch so großer Vorsicht. Das meistens als Ausnahmesituation wahrgenommene Ereignis wirft viele Fragen auf. Gerade als Geschädigter laufen Sie Gefahr, die Ihnen entstandenen materiellen und immateriellen Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher nicht vollständig durchzusetzen.

Welche Rechte habe ich als Geschädigter nach einem Kfz-Unfall?

Bei einem Unfall geht es keineswegs nur um den Schadensersatz für Ihr Fahrzeug und das Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen. Die Rechtslage ist komplexer. Unter anderem besteht theoretisch ein Anspruch auf die Wiederherstellung des Zustandes, wie er ohne das Unfallereignis bestünde. Praktisch betrachtet kann ein Wagen selbst mit noch so aufwendig repariertem Unfallschaden nicht mehr den gleichen Zustand erreichen wie ein baugleicher unfallfreier Wagen.

Ihre Ansprüche bei Kfz-Schäden

Als Kfz-Unfallopfer haben Sie einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Abschlepp- und Reparaturkosten Ihres beschädigten Fahrzeugs und ebenso auf die eventuell für einen Ersatzwagen beziehungsweise Mietwagen anfallenden Ausgaben. Bei einem Fahrzeug mit Unfallschaden wird die dadurch entstandene Wertminderung fachsprachlich als merkantiler Minderwert bezeichnet. Die Kosten für den zur Schadensbegutachtung hinzugezogenen Sachverständigen einschließlich der Kosten für das Kfz-Unfallgutachten sind ebenfalls vom Unfallverursacher zu tragen wie die Kosten für einen hinzugezogenen Rechtsanwalt. Daneben können weitere erstattungsfähige Kosten entstehen wie beispielsweise Gebühren für die An- und Abmeldung von Fahrzeugen anlässlich des Unfalls.

Ermittlung der Reparaturkosten

Zur Feststellung der anfallenden Reparaturkosten lassen Sie sich bei einer Kfz-Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen. Alternativ können Sie ein Kfz-Sachverständigengutachten einholen.

Anspruch auf eigene Wahl des Gutachters

Lassen Sie sich Ihr Kfz-Unfallschadensgutachten durch einen professionellen Sachverständigen erstellen, um den finanziellen Schaden beziehungsweise merkantilen Minderwert klar benennen zu können. Als Laie wird Ihnen das nicht so exakt gelingen und hat juristisch weniger Aussagekraft. Entscheiden Sie sich für einen unabhängigen Gutachter statt womöglich aus Bequemlichkeit einen Vorschlag der Gegenseite anzunehmen. Sie riskieren sonst eine niedrigere Bewertung Ihres Schadens. Die Kosten für Ihren Gutachter übernimmt direkt die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners, ohne dass Sie dafür in Vorleistung gehen müssen.

Ersatzwagen: ja oder nein?

Gerade bei beruflicher Nutzung benötigen Sie ein Ersatzfahrzeug für Ihr in Reparatur befindliches oder neu anzuschaffendes Kraftfahrzeug. Auch bei privater Nutzung kann dies durchaus angebracht sein. Der Ausfall des verunfallten Fahrzeugs stellt für sich einen wirtschaftlichen Wert dar. Diese sogenannte Nutzungsausfallentschädigung wird nach Tagessätzen berechnet, deren Höhe sich nach dem Wert des Unfallwagens richtet.

Neben der Schwere der Unfallfolgen bis zum Totalverlust des Wagens ist es eine individuelle Abwägung, ob ein Ersatzwagen infrage kommt. Bei kurzen Fahrstrecken und guter Nahverkehrsanbindung kann die Nutzungsausfallentschädigung zur Finanzierung der Fahrscheine oder Zeitkarten ausreichen.

Ihre Ansprüche bei Körperverletzungen

Die Kosten für unfallbedingte Arzt- und Heilbehandlungen sind ebenso vom Verursacher des Unfalls beziehungsweise dessen Haftpflicht zu übernehmen wie Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Bei schweren gesundheitlichen Unfallfolgen stehen auch die Zahlung einer Rente und behindertengerechte Anpassungen der Umgebung zur künftigen Lebensführung im Raum. Voraussetzung der Durchsetzbarkeit solcher Ansprüche ist die unverzügliche Feststellung und Dokumentation der körperlichen Verletzungen durch den Unfall.

Höhe des Schmerzensgeldes

Schmerzensgeldtabellen sind nicht verbindlich, sondern ermöglichen nur eine grobe Orientierung. Der genaue Schmerzensgeldanspruch richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall: Art der Verletzungen und damit zusammenhängender Schmerzen sowie Dauer und Verlauf der Therapie. Ebenso fließt in die Festlegung der Schmerzensgeldhöhe eine mögliche erlittene Behinderung mit Auswirkungen auf die künftige Lebensführung mit ein.

Erstattungsfähige Behandlungskosten

Neben den ärztlichen Behandlungskosten der Unfallverletzungen fallen auch anschließende Heilbehandlungen wie Reha-Maßnahmen unter die erstattungsfähigen Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher.

Kostenübernahme von Haushaltshilfen

Sind Ihre Verletzungen so schwerwiegend, dass Sie zeitweise für Ihren Haushalt professionelle Unterstützung benötigen, steht Ihnen die Erstattung dieser Mehrausgabe ebenfalls zu.

Ersatz des Verdienstausfalles

Arbeiten Sie selbstständig oder auf Provisionsbasis und konnten Sie unfallbedingt Ihrer Arbeit nicht nachgehen, muss Ihnen Ihr Unfallgegner den Verdienstausfall ersetzen. Ebenso führt längere Krankschreibung bei Angestellten zum Verdienstausfall. Veranschlagen Sie dafür die Höhe Ihres voraussichtlichen Einkommens, wäre der Unfall nicht passiert.

Nebenkostenpauschale

Die Nebenkostenpauschale beziehungsweise Unkostenpauschale ist ein weiterer Rechtsanspruch gegenüber Ihrem Unfallgegner. Sie bezieht sich auf die mit Ihrem Unfall zusammenhängenden Ausgaben wie Telefonkosten, Portokosten, Internetgebühren und Fahrtkosten.

Schadensersatz: Rechtsanwalt einschalten?

Selbst scheinbar banale Verkehrsunfälle können sich juristisch als verzwickt herausstellen. Der Charakter des Unfallgegners zeigt sich oft erst in der Kommunikation nach dem Unfall. Zeugen sind nicht immer vorhanden oder erweisen sich als unzuverlässig. Ein Rechtsanwalt hat reichlich Erfahrung. Er weiß, worauf es ankommt, hat wertvolle Tipps parat und kennt erfolgreiche Strategien zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche. Mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite sind Sie also gut beraten, zumal auch die unfallbedingten Rechtsanwaltsgebühren erstattungsfähig sind.

Bloß nicht vom Unfallgegner überrumpeln lassen!

Manche Unfallverursacher probieren, noch am Unfallort zu ihrem eigenen Vorteil auf den geschädigten Unfallgegner einzuwirken: Sie reden den verursachten Unfallschaden klein, bieten sofort die Kostenübernahme für die Reparatur an und wollen den Schaden abseits von Polizei und Versicherung direkt regeln.

Das mag sich nach einer schnellen und unbürokratischen Schadensregulierung anhören, doch die Chancen stehen groß, dass Sie dabei unterm Strich verlieren werden. Lassen Sie sich niemals auf so etwas ein. Damit verzichten Sie auf weitere Ansprüche gegen den Unfallverursacher. Schlimmstenfalls behauptet Ihr Unfallgegner später, sich nicht an Absprachen zu erinnern.

Ihre Pflichten als Kfz-Unfallgeschädigter

Vergessen Sie über Ihren berechtigten Ansprüchen gegenüber dem Unfallverursacher nicht Ihre eigenen Pflichten als Unfallopfer. Kontaktieren Sie schnellstmöglich Polizei, Ärzte, Kfz-Werkstätten, Versicherungen und weitere für den Unfall relevante Personen oder Organisationen. Dokumentieren Sie alle Ereignisse sowie Ihre materiellen und gesundheitlichen Schäden genau. Auch hierzu berät Sie Ihr Rechtsanwalt gern.

Über den Autor

Brabanter Straße 53
50672 Köln


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