Patientenverfügung

Endlich hat der Patientenwille Vorfahrt.

Nach zähem Ringen ist es nun endlich soweit. Schriftliche Patientenverfügungen sind künftig für Ärzte und Angehörige verbindlich - dies ist unabhängig vom Stadium der Erkrankung.

Bislang waren zahlreiche Gerichtsurteile - auch die des Bundesgerichtshofs - zu Patientenverfügungen häufig nicht klar genug. So waren Ärzte nicht in jedem Fall verpflichtet, die schriftlichen Willensbekundungen zu beachten. Durch die gesetzliche Verankerung wird nun für Patientenverfügungen die gebotene Rechtsklarheit geschaffen.

Das neue Recht sieht vor:

  • Die Patientenverfügung wird nun als gesonderte Regelung im Betreuungsrecht verankert und die Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung eingeführt.

  • Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung und bei Feststellung des Patientenwillens werden geregelt und dabei klargestellt, dass der Wille des Betroffenen unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten ist.

  • Festlegungen in einer Patientenverfügung, die auf eine verbotene Tötung auf Verlangen gerichtet sind, bleiben unwirksam.

  • Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Einwilligung, Nichteinwilligung oder den Widerruf der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen bedürfen bei Zweifeln über den Patientenwillen der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

  • Der Schutz des Betroffenen wird durch verfahrensrechtliche Regelungen sichergestellt.

Auch Zweifel sollen im Interesse des Betroffenen gelöst werden.

Passt die Verfügung nicht auf die aktuelle Krankheitssituation oder liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Ärzte und Betreuer des Kranken gemeinsam zu einer Entscheidung kommen. Bei Uneinigkeit muss ein Vormundschaftsgericht entscheiden.

Schätzungen zufolge verfügen rund neun Millionen Deutsche über eine Patientenverfügung. Vorsorge für die Zeit eigener Entscheidungsunfähigkeit ist zu einem Anliegen vieler Menschen und zu einem Thema nicht nur älterer Menschen geworden. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann von einem Tag auf den anderen dazu führen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr treffen kann. Der Wert einer gut durchdachten Vorsorge kann gar nicht hoch genug veranschlagt werden - für Angehörige, Ärzte, aber nicht zuletzt auch für die Betroffenen selbst.

Schwammige Formulieren wie „Ich möchte in Würde sterben.“ sollten vermieden werden. Die Ärzte brauchen klare, differenzierte Angaben, aus denen der Patientenwille erkennbar ist. Eine Patientenverfügung muss daher individuell abgefasst und ausformuliert werden.

Es wird empfohlen, die Verfügung alle zwei Jahre zu aktualisieren und neu zu unterschreiben. Die Verfügung sollte leicht zugänglich sein, und möglichst viele Personen im Umfeld sollten davon wissen. Um eine rechtlich wirksame und Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechende Regelung zu treffen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

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RAin Ilona Reichert

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