Wirtschaftsmediation

Die Mediation, insbesondere die Wirtschaftsmediation, erfährt derzeit in der Literatur hier zu Lande eine lebhafte Diskussion.

In der breiten Bevölkerungsschicht ist allerdings noch vielen unklar, was es mit Mediation auf sich hat. Im Folgenden sollen einige dieser Punkte kurz skizziert werden.

Zunächst ist leider oft bei den Parteien noch nicht das Verständnis vorhanden, was unter Mediation zu verstehen ist. Dabei ist die Antwort recht einfach. Es handelt sich um ein freiwilliges, zukunftsorientiertes, alternatives Konfliktlösungsverfahren. In diesem Verfahren erarbeiten die Parteien mit Unterstützung des Mediators eine sogenannte „win-win-Lösung“. Dies ist ein Ergebnis, bei dem beide Seiten mehr Vor- als Nachteile haben. Auch der praktische Ablauf eines Mediationsverfahrens und die Vorteile gegenüber den herkömmlichen Verfahren (ordentliche Gerichtsbarkeit, beziehungsweise Schiedsgerichtsbarkeit) sind vielen nicht bewusst. Das Mediationsverfahren gliedert sich in bestimmte Phasen, bei denen insbesondere der Interessenerforschung und der Lösungsfindung besondere Bedeutung zukommen. Dabei entwickeln sich verschiedene Vorteile, zum Beispiel Verfahrenskontrolle durch die Parteien, Zukunftsorientierung sowie ein schnelles und kostengünstiges Verfahren, um nur einige zu nennen. Es ist daher nach wie vor wichtig, hier Aufklärungsarbeit zu leisten. Mediation ist dabei nicht etwa eine Entwicklung nur der Moderne, in der Geschichte finden sich viele Beispiele erfolgreicher Mediation (etwa der Westfälische Friede von Münster und Osnabrück 1648).

Vor allem im Zivil- beziehungsweise im allgemeinen Handels- und Wirtschaftsrecht, aber auch bis hin zum Strafrecht, zum Verwaltungsverfahren und dem Verwaltungsprozess ist Mediation möglich.

Im internationalen Wirtschaftsumfeld genießt diese Form der Konfliktlösung eine sehr hohe Reputation, nicht nur in den USA, wo sie seit den 1970er Jahren eingesetzt wird, sondern auch und gerade im asiatischen Bereich. In Europa ist die Mediation in der Zwischenzeit sehr im Kommen.

Mediation ist gekennzeichnet durch die Orientierung an den Bedürfnissen der Parteien. So wird zwar häufig ein Rechtsanwalt als Mediator gewählt, allerdings eher wegen der rechtlichen Bewertung eines Falles und der Einschätzung der prozessualen Chancen und Risiken. Im Rahmen von interdisziplinärer Zusammenarbeit (Co-Mediation) kann sich ein Mediator immer die Unterstützung von Kollegen oder Kolleginnen aus anderen Disziplinen (zum Beispiel Medizin, Ingenieurwissenschaften, Architektur, et cetera) sichern. Selbst die durch Richter im Rahmen von Pilotprojekten angebotenen Mediationsverfahren („Richtermediation“) gehören heute bereits zur Rechtswirklichkeit. Allerdings sollten die Parteien nachhaltig das Für und Wider für sich abwägen, bevor sie der Richtermediation den Vorzug vor einem durch einen freien Mediator durchgeführten Mediationsverfahren geben.

Die Mediation hat in Deutschland, anders als zum Beispiel in unserem Nachbarland Österreich, (noch) keine gesetzliche Regelung gefunden.

Auf der Ebene des Europäischen Rechtes existiert heute eine Richtlinie, nach der die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die wesentlichen Rechtsgrundlagen für das Mediationsverfahren regeln und damit erstmals in Gesetzesform niederlegen müssen. Zudem gibt es einen Verhaltenskodex für Mediatoren. Einige Stimmen verweisen in diesem Zusammenhang auf den US-amerikanischen Uniform Mediation Act als Vergleichsmaßstab für ein gegebenenfalls zu schaffendes deutsches Gesetz. Auch an eine Orientierung am UNCITRAL Model Law on International Commercial Conciliation kann gedacht werden, das von der Kommission für Internationales Handelsrecht der Vereinten Nationen entwickelt und von der Vollversammlung der Vereinten Nationen bereits im Jahr 2002 verabschiedet wurde.

Alle diese Überlegungen sind sehr zu begrüßen, da auch für Deutschland eine gesetzliche Basisregelung für das Mediationsverfahren und sein Umfeld, insbesondere die Ausbildung zum Mediator, geschaffen werden muss. Damit würde das Vertrauen der Parteien in dieses alternative Konfliktlösungsverfahren nachhaltig gestärkt und seiner weiteren Verbreitung geholfen. In diesem Zusammenhang werden in der Literatur nicht nur die zu regelnden Bereiche, sondern auch bereits Einzelheiten für entsprechende Regelungen diskutiert.

Um das Mediationsverfahren in Deutschland als alternatives Konfliktlösungsverfahren auf breiterer Basis zu etablieren und damit das Vertrauen breiterer Kreise am Wirtschafts- und Rechtsleben in dieses Verfahren zu stärken, sind diese Beiträge in der wissenschaftlichen Diskussion sehr zu begrüßen. Es bleibt die Hoffnung, dass der deutsche Gesetzgeber sich diese Gedanken im Rahmen einer Gesetzesinitiative zu eigen macht, allerdings nicht den Fehler begeht eine Überregulierung zu schaffen. Derzeit gibt es einen Regierungsentwurf vom 12. Januar 2011 für ein Mediationsgesetz, das zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie bis zum 20.05.2011 erlassen werden muss. Bis dieser Diskussionsprozess abgeschlossen ist, kann jeder Partei in einem Konflikt nur dringend empfohlen werden, gemeinsam mit ihrem Rechtsvertreter die Durchführbarkeit eines Mediationsverfahrens intensiv zu prüfen. Bei der Auswahl des Mediators sollte großer Wert auf dessen Persönlichkeit, seinen professionellen Background und seine Erfahrungen gelegt werden.


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