Wer Grundstücks- oder Wohnungseigentum hat, überlässt dieses oft gegen Entgelt einer anderen Partei zur Nutzung. Fast jeder Bundesbürger hat auf der einen oder anderen Seite mit einem Rechtsverhältnis rund um Miete und Pacht zu tun.
Besonders das Wohnungsmietrecht spielt im täglichen Leben vieler Menschen eine große Rolle und ist Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die Rechte & Pflichten zwischen Eigentümer und Nutzer sind juristisch Gegenstand des Miet- und Pachtrechts. Einschlägige Rechtsvorschriften finden sich für den Mietvertrag in den §§ 535-580a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Pachtrecht ist in den §§ 581-597 BGB geregelt.
Laien finden oft keinen Unterschied zwischen Miete und Pacht, sprechen ungenau von Miete bei Wohnungen und von Pacht bei Grundstücken. Mietrecht und Pachtrecht regeln unterschiedliche rechtliche Ausgestaltungen. Während die Miete die entgeltliche Überlassung von Sachen erfasst, können sich Pachtverträge sowohl auf Sachen als auch auf Rechte erstrecken.
Weiterhin wird in einem Pachtvertrag nicht nur die Nutzung einer Sache gestattet, sondern häufig auch die Fruchtziehung daraus. Typisches Beispiel ist der Ernte-Ertrag aus einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück als Frucht. Dementsprechend ist die Gegenleistung im Pachtrecht oft variabel geregelt. So kann ein Pachtgegenstand unentgeltlich überlassen werden oder die Gegenleistung im Pachtrecht von der Höhe der möglichen Fruchtziehung abhängig sein.
Ein zentraler Teil des Mietrechts ist das Wohnmietrecht, geregelt in den §§ 535-577 BGB. Das Bundesverfassungsrecht sieht die Wohnung eines Menschen in einer Entscheidung aus dem Jahr 1993 als Lebensmittelpunkt. Das Wohnraummietrecht muss ähnlich wie das Arbeitsrecht einen besonders schwierigen Interessenausgleich zwischen zwei Gegensätzen schaffen: Auf der einen Seite der meist sozial schwächere Mieter und auf der anderen Seite die schutzwürdigen Aspekte von Eigentum.
Im Zeitalter von Mietnomaden kann der Eigentümer schnell zum schwächeren Vertragsteil werden. Die gesetzlichen Regelungen zum Wohnungsmietrecht unterliegen häufigen Anpassungen an sich verändernde Lebensverhältnisse. Sie werden außerdem flankiert von einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen zu speziellen Aspekten des Mietverhältnisses. Typische Problemkreise sind:
Die Beendigung von Miet- und Pachtverträgen sieht die Rückgabe, beziehungsweise Rückübertragung von überlassenen Sachen oder Rechten vor. Mietrecht und Pachtrecht kennen unter anderem die Befristung oder Kündigung als Beendigungstatbestände. Der Tod des Mieters oder Pächters beendet das entsprechende Rechtsverhältnis nicht per se. Es bedarf weiteren Tätigwerdens seitens der Erben, die über die Weiterführung des Rechtsverhältnisses oder dessen Beendigung entscheiden müssen.
Dem Pacht- und Mietrecht liegen nicht selten komplexe Rechtsfragen zugrunde. Wenn Sie als Mieter oder Eigentümer einen spezialisierten Rechtsanwalt in diesem Bereich suchen, kann advogarant.de Sie bei Ihrer Suche effektiv
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