Rechtsanwälte - Steuerrecht

Wo der Pflug hingeht, heißt es in einem alten Sprichwort, da geht auch der Zehnt hin. So einfach ist es schon lange nicht mehr. Damit Steuern korrekt erhoben und gezahlt werden, gibt es ein modernes Steuerrecht. Dieses umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich im weitesten Sinn auf Steuern beziehen. Sie alle schaffen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den ihnen unterworfenen, natürlichen und juristischen Personen.

Erhebung von Steuern

Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen dem materiellen und dem formellen Steuerrecht. Ersteres bestimmt Steuersubjekt und -objekt und regelt Befreiungen, Bemessungsgrundlage sowie die Steuersätze der einzelnen Steuerarten. Das formelle Steuerrecht enthält die verfahrensrechtlichen Regelungen des Steuerrechts. Das Steuerrecht beschreibt das Teilgebiet des Rechts, das die Erhebung von Steuern reguliert. In Deutschland wird das Verfahren der Steuererhebung zu großen Teilen durch die Abgabenordnung bestimmt. Die konkreten Bestimmungen über die Höhe der Steuerschuld, also das materielle Steuerrecht, sind in zahlreichen Einzelgesetzen beschrieben.

Allgemein und besonders

Weiterhin zu unterscheiden sind das allgemeine und das besondere Steuerrecht. Zum allgemeinen Steuerrecht gehören die Rechtsgebiete, die wie eine Klammer um die Einzelsteuern gezogen werden. Dazu gezählt werden unter anderem die Abgaben- und Finanzgerichtsordnung sowie das Bewertungs- und Finanzverwaltungsgesetz. Das besondere Steuerrecht fügt sich aus den Einzelsteuergesetzen zusammen. Es umfasst beispielsweise das Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuergesetz.

Einkommensteuergesetz

Die bekanntesten Steuern sind das Einkommensteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz. Die Einkommenssteuer ist – vereinfacht gesagt – eine Steuer, die das Einkommen natürlicher Personen unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert. Sie wird auf das Einkommen aller natürlicher Personen erhoben, wobei das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage dient. Ihrem Charakter nach ist die Einkommensteuer eine sogenannte nachgelagerte Steuer, weil zunächst Einkommen erzielt und dieses später besteuert wird.

Umsatzsteuergesetz

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die ein Unternehmer anhand des Umsatzes bei erbrachten Leistungen an die Finanzbehörde im Inland abführt. Sie ist eine indirekte Steuer, weil der Steuerschuldner (Zahlungsverpflichteter) und der Steuerpflichtige (wirtschaftlich Belasteter) nicht identisch sind. Besteuert werden Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Als Entgelt gilt alles, was der Empfänger oder ein Dritter aufwenden muss, um die Leistung zu erhalten – jedoch ohne die eventuell darin enthaltene Umsatzsteuer.

Verbrauchssteuern

Ebenso zum Steuerrecht gehören die Gesetze über Verbrauchssteuern. Die bekanntesten sind in diesem Fall das Mineralölsteuergesetz und das Tabaksteuergesetz. Die Verbrauchssteuern werden sozusagen an der Ladentheke beglichen. Dabei sind die im Rechtssinne Steuerpflichtigen in der Regel die Hersteller. Sie wälzen die Steuer auf die Händler und Endverbraucher ab.

Einspruch gegen Steuerbescheid

Um sich gegen Steuerbescheide zur Wehr zu setzen, muss im ersten Schritt beim zuständigen Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Wird dieser abgelehnt, lässt sich im zweiten Schritt der spezielle Rechtsweg der Finanzgerichtsbarkeit einschlagen. Dafür gilt wiederum ein spezielles Gesetz, die Finanzgerichtsordnung. Für einen Einspruch gilt eine Frist von einem Monat – gerechnet ab dem Datum, das oben links auf der ersten Seite des Steuerbescheides steht, plus drei Tage Zustellungszeit. Um die Frist einzuhalten, kann zunächst ein knapper Einspruch an das Finanzamt geschickt werden. Die ausführliche Begründung lässt sich dann nachliefern, auch nach Ablauf der Frist.

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