Rechtsanwälte - Unternehmensnachfolgerecht

Sowohl der Unternehmenskauf wie auch der Unternehmensverkauf unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts (§§ 433 ff BGB), daher kann diesbezüglich grundsätzlich vom Unternehmenskauf gesprochen werden.

Die Vertragsarten APA (Asset Purchase Agreement) und SPA (Share Purchase Agreement) 

Dabei wird zwischen zwei verschiedenen Vertragstypen unterschieden. Einerseits kommt diesbezüglich der so bezeichnete APA (Asset Purchase Agreement) und auf der anderen Seite der SPA (Share Purchase Agreement) zum Einsatz. Beim APA ist der Unternehmenskauf dabei an einem ganzheitlichen Erwerb der jeweiligen, dem Zielunternehmen gehörenden Verbindlichkeiten, Vermögensgegenstände etc. gekoppelt. Ein Unternehmenskauf dieser Art gilt in der Branche allerdings als vergleichsweise aufwändig.

Demgegenüber erfolgt der Unternehmenskauf beim SPA durch den Ankauf von Geschäftsanteilen. Als entsprechende Rechtsgegenstände eines SPA-Kaufvertrags fungieren dabei ausschließlich die jeweiligen Anteile an der Zielgesellschaft. Vermögensgegenstände oder beispielsweise auch Arbeitsverhältnisse in der Zielgesellschaft werden vom Unternehmenskauf und der daraus resultierenden Übertragung der Anteile nicht berührt und gehen wirtschaftlich in einem Zug mit der Zielgesellschaft auf den jeweiligen Käufer über.

Beide Vertragstypen haben allerdings entsprechende Auswirkungen im Handelsrecht und Steuerrecht; teilweise wird diesbezüglich auch das Lizenzrecht bemüht.

Beim Unternehmenskauf kann auf eine rechtliche Beratung nicht verzichtet werden

Dabei können qualifizierte und themenspezifische Rechtsexperten quasi als das entscheidende "Zünglein an der Waage" gerade im Hinblick auf die Bestimmung einer bedarfsgerechten respektive geeigneten Transaktionsstruktur fungieren. In folgenden Bereichen kann sich dabei rechtlicher Beistand explizit positiv auswirken:

  • Erstellung und Prüfung der rechtlichen Grundlagen bei den transaktionsbegleitenden Dokumenten; hierbei sind insbesondere Prozessdokumentationen für entsprechende Auktionsverfahren, Vertraulichkeitsvereinbarungen oder auch Willenserklärungen von Verhandlungspartnern (Letter of Intent) namentlich zu benennen.
  • Bewertung und Optimierung der Rechtssicherheit in Anbetracht der Durchführung sowie Koordination von so bezeichneten Due Diligence-Prüfungen für Verkäufer oder auch Käufer.
  • Rechtliche Überprüfung und Hilfestellung im Hinblick auf die Erstellung sowie Verhandlung der jeweiligen Transaktionsdokumentation; vorzugsweise sind hier Gesellschaftsvereinbarungen oder auch Anteils- und Unternehmenskaufverträge.
  • Rechtsberatung in Bezug auf die Überleitung des Unternehmens respektive der Organisation vom Verkäufer auf den Käufer.
  • Rechtskontrolle möglicher Fusionen beim Unternehmenskauf.
  • Rechtskontrolle bei der Auswahl und der Ernennung n Bezug auf die Unternehmensnachfolge.
  • Geltendmachung respektive Abwehr von Gewährleistungs- respektive von Garantieansprüchen.

Neben dem Unternehmenskauf bedarf auch die Unternehmensnachfolge Rechtssicherheit

Auch die Unternehmensnachfolge erfordert grundsätzlich eine fachgerechte Beratung. Bei der Übergabe an das Management, an ein Familienmitglied oder auch an einen Investor müssen im Rahmen der Unternehmensnachfolge prinzipiell eine Vielzahl an steuerlichen und vor allem rechtlichen Fragen beantwortet werden. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass bei einer Unternehmensnachfolge oftmals auch soziale sowie familiäre Vorgaben und Umstände eine wichtige Rolle spielen.

Um bei der Unternehmensnachfolge auch wirklich alle rechtlichen Grundlagen entsprechend mit einzubeziehen, sollte in einem solchen Fall ein funktionelles Team aus Fachanwälten respektive Experten für Steuerrecht, Erbrecht, Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht zusammen gestellt werden, um für eine wirtschaftliche und individuell ausgearbeitete Gestaltung der Unternehmensnachfolge zu sorgen. Ob die Konzeption eines Familienpools oder von Familiengesellschaften, die Gestaltung von Übergabeverträgen, eine Testamentsvollstreckung zwecks Betriebsfortführung oder der Entwurf von Erb- und Eheverträgen sowie Testamenten - die rechtlichen Grundlagen müssen schließlich bei der Unternehmensnachfolge grundsätzlich gewahrt bleiben.

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Wer Bedarf im Hinblick auf die Rechtslage bei einem Unternehmenskauf oder bei der Regelung der Unternehmensnachfolge hat, kann sich bei advogarant.de die jeweils richtigen Rechtsanwälte vermitteln lassen. Die Wichtigkeit der Rechtssicherheit bezüglich dieser Thematik darf dabei keinesfalls unterschätzt werden. In der Regel geht es schließlich beim Unternehmenskauf um Summen in Millionenhöhe; zudem muss diesbezüglich häufig die soziale Komponente in einen einwandfreien rechtlichen Rahmen integriert werden. Und auch bei der Unternehmensnachfolge muss die Vorgehensweise detailliert auf die aktuell gültige Rechtsgrundlage abgestimmt werden. Letztendlich geht es dabei immer um den Fortbestand eines Unternehmens und eventuell wichtigen Arbeitgeber.

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