Georg Dierkes
Rechtsanwaltskanzlei Dierkes
Rechtsanwalt Georg Dierkes
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Tel: 0931 - 452303-0
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Über Georg Dierkes

Zur Person:

Zulassung als Rechtsanwalt in Würzburg seit 1997

Tätigkeitsschwerpunkte:

Seit 2001 Beratung von privaten und öffentlichen Unternehmen in Fragen der betrieblichen Altersversorgung.

Weitere Schwerpunktgebiete:

  • Recht des öffentlichen Dienstes
  • Rentenversicherungsrecht
  • Sozialrecht

Fachartikel von Georg Dierkes

Zusatzversorgung: Startgutschriften müssen neu berechnet werden.

In dieser Angelegenheit hat der BGH bereits zum zweiten Mal die Berechnung der Startgutschriften für unverbindlich erklärt. Nach der ersten Entscheidung am 14.11.2007 dauerte es vier Jahre bis 2011 eine „Reparaturregelung“ beschlossen wurde (die nun fünf Jahre später vom IV. Zivilsenat des BGH verworfen wurde). Somit erhält allein aufgrund des Zeitablaufes eine Vielzahl betroffener Personen eine Zusatzrente, die mit großer Wahrscheinlichkeit zu niedrig berechnet ist.

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Zusatzversorgung: BGH kassiert Gegenwertregelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

Das sogenannte modifizierte Erstattungsmodell benachteiligt ausscheidende Arbeitgeber unangemessen und ist deswegen unwirksam.

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Entgeltumwandlung

Vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer haben in vielen Fällen einen Anspruch auf Aufstockung ihrer unverfallbaren Anwartschaft aus der Entgeltumwandlung.

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Impressum

Rechtsanwaltskanzlei Dierkes
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97082 Würzburg

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Vertretungsberechtigt (e):
Rechtsanwalt Georg Dierkes

Rechtsanwalt
Die Berufsbezeichnung für Georg Dierkes lautet Rechtsanwalt und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Georg Dierkes ist:

Rechtsanwaltskammer Bamberg
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg

Telefon: 0951/98620-0
Telefax: 0951/203503
E-Mail: info@rakba.de

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen.

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/