Die Corona-Pandemie erfasst die gesamte Gesellschaft und so auch das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben. Das Arbeitsrecht ist hiervon in besonderem Maße betroffen. Viele Arbeitgeber stellen sich aktuell die Frage: Kann mich der Arbeitgeber wegen Corona kündigen?
weiterlesenWas bedeutet das Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung im Einzelnen? Kann auch weiterhin eine flexible Arbeitszeit gewährleistet werden und welchen Anforderungen (DSGVO) müssen moderne Zeiterfassungssysteme genügen?
weiterlesenKündigung und Kündigungsschutzklage - Wer eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhält, ist in den meisten Fällen erst einmal geschockt. In einigen Fällen hat man zwar damit gerechnet, aber wenn man die Kündigung dann tatsächlich in den Händen hält, ist man doch zumindest überrascht.
weiterlesenAuf die Datenschutzerklärung des Webseitenbetreibers wird verwiesen.
Becker+Henke Partnerschaft
Kanalstraße 80
23552 Lübeck
Telefon: 0451 - 98989612
Telefax: 0451 - 98905648
Mail: kontakt@becker-henke.de
Vertretungsberechtigt (e):
Rechtsanwalt Thomas Henke
Rechtsanwalt
Die Berufsbezeichnung für Thomas Henke lautet Rechtsanwalt und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Thomas Henke ist:
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Telefon: 04621/9391-0
Telefax: 04621/9391-26
E-Mail: info@rak-sh.de
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen.
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/