CE-Kennzeichnung

Gesetzliche Pflicht zur CE-Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien

Seit Jahren ist das Thema CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen sowohl für die Hersteller als auch für die Betreiber aktuell. Es dürfen nur sichere Maschinen und Anlagen in Verkehr gebracht werden. Hierzu ist es erforderlich, ein so genanntes CE-Konformitätsbewertungsverfahren nach geltenden EG-Richtlinien durch zu führen. Für eine CE-Kennzeichnung sind folgende grundsätzliche Anforderungen zu erfüllen:

  • Richtlinien- und Normenrecherche;

  • Durchführung einer Risikobeurteilung;

  • Erstellung einer Betriebsanleitung und gegebenenfalls Übersetzung in die jeweilige(n) Landessprache(n);

  • Ausstellung einer Konformitätserklärung und Anbringung der CE-Kennzeichnung.

Wie wurde nun die Umsetzung der aktuellen Richtlinien (zum Beispiel Maschinenrichtlinie) vollzogen?

  • Risikobeurteilungen werden oft entweder gar nicht oder nur unzulänglich gemacht;

  • Betriebsanleitungen sind ein lästiges Übel und werden dementsprechend gehandhabt und gestaltet.

Was sind die Auswirkungen, wenn der Hersteller einer Maschine oder Anlage den Anforderungen für die CE-Kennzeichnung nicht nachkommt?

  • Kunden verweigern die Abnahme - mögliche Folgen: Zurückhaltung von Zahlungen;

  • Aufsichtsbehörden legen Maschinen und Anlagen still - Mögliche Folgen: Regressansprüche für Produktionsausfall und so weiter;

  • Aufsichtsbehörden erlassen ein Vertriebsverbot für mangelhafte Anlagen - Mögliche Folgen: Umsatzeinbußen, Imageverlust, et cetera;

  • Strafrechtliche Verfahren im Falle eines Unfalls auf Grund unzureichender Sicherheit oder fehlender / unvollständiger Dokumentation.

Dies alles sollte der Auslöser für den einen oder anderen Hersteller sein, seine Situation zu überdenken. Ohne CE-Kennzeichnung drohen empfindliche Nachteile.

Häufig werden aufgrund von Anlagenumbauten Neubeurteilungen der Risiken notwendig. Mitunter sind auch erneute, komplette CE-Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich, um die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme nach Umbau zu erhalten. Auf Seiten des Betreibers einer Anlage gibt es vier typische Fälle, bei denen die Prüfung der Sicherheitssituation notwendig ist, um die CE-Kennzeichnung zu behalten beziehungsweise wieder zu erlangen:

Beschaffung von neuen Anlagen und Systemen von externen Herstellern

Schon in der Planungsphase von neuen Maschinen und Anlagen, also beispielsweise im Pflichten- oder Lastenheft sind die sicherheitsrelevanten Punkte aufzunehmen. Etwaige Unsicherheiten im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung sollten dort vermerkt sein. Es kommt vor, dass Maschinen mit CE-Kennzeichen in den Markt gebracht werden, die schwere Sicherheitsmängel aufweisen. Daher liegt das Augenmerk hier darauf, ob und inwieweit den Anforderungen der CE-Kennzeichnung genüge getan wurde. Hierbei sind - häufig bei nichteuropäischen Herstellern - Abweichungen von der Sicherheitsvorschrift festzuhalten und die Lieferanten zur Nachbesserung aufzufordern.

Mängel sind häufig auch bei der Technischen Dokumentation zu verzeichnen. Es empfiehlt sich - insbesondere von ausländischen Lieferanten - auch Unterlagen wie Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung, Prüfprotokolle der Werksabnahme und so weiter anzufordern. Damit können beispielsweise bei einem Umbau der Maschine oder der Anlage wichtige Sicherheitsaspekte berücksichtigt und das durchzuführende Bewertungsverfahren erheblich verkürzt werden.

Eigenverantwortliche Herstellung von neuen Anlagen und Systemen

Wenn ein Unternehmen Maschinen selbst herstellt, unterliegen diese denselben Vorschriften wie extern bezogene Maschinen. In diesem Falle ist der Betreiber auch Hersteller und muss das CE-Konformitätsbewertungsverfahren für die CE-Kennzeichnung durchführen.

Umbau und Erweiterung von vorhandenen Produktionseinrichtungen

Auch wenn mit dem Umbau oder der Erweiterung wesentliche Änderung der Eigenschaften der Maschine verbunden sind, muss die Sicherheit des Gerätes neu geprüft und gegebenenfalls ein CE-Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden.

Verkettung von Anlagen und Systemen

Werden mehrere Anlagen, Maschinen oder Systeme zu einer Fertigungszelle oder Fertigungslinie miteinander verbunden, handelt es sich hierbei um eine „Verkettete Einrichtung - Gesamtheit von Maschinen“ im Sinne der Maschinenrichtlinie. Hierbei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich bei den Einzelmaschinen um neue oder alte Maschinen oder um einen entsprechenden Mix handelt. Diese Verkettete Einrichtung braucht eine CE-Kennzeichnung.

Die ständige Weiterentwicklung der Sicherheit der Anlagen ist ein wichtiger Faktor bei der Steigerung der Produktivität und gleichzeitigem Schutz der im Unternehmen arbeitenden Menschen. Immer wieder kommt es auf Grund von fehlerhaft durchgeführten CE-Konformitätsbewertungsverfahren zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, in denen dann in entsprechenden Gutachten die Mängelpunkte aufgezeigt und gerügt werden.


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