Sachverständige - Grundstückswertermittlung

Ein Sachverständiger für Grundstückswertermittlung verfügt über eine besonders hohe Qualifikation auf seinem Gebiet: Er hat eine fundierte Ausbildung absolviert und mehrjährige berufspraktische Erfahrungen gesammelt. Seine Aufgabe ist es, den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken an einem bestimmten Stichtag zu ermitteln. Dieser kann sowohl in der Gegenwart als auch in der Vergangenheit oder in der Zukunft liegen.

Sachverständiger für Grundstückswertermittlung - Aufgaben und Pflichten im Überblick

Dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen für Grundstückswertermittlung kommt nicht nur im Rahmen von Schenkungen, Übergaben und Verkäufen große Bedeutung zu, sondern auch im Rahmen von Bauplanungen, Finanzierungen, Erbschaften und Scheidungen. Den Wert einer Liegenschaft bestimmt ein Sachverständiger für Grundstückswertermittlung auf der Basis zweier Faktoren: dem Wert des jeweiligen Grundstückes und dem Wert eines darauf möglicherweise gebauten Gebäudes.

Während der Wert eines Grundstückes durch Ausrichtung, Lage und Zuschnitt beeinflusst wird, ist für den Wert eines Hauses der Zustand am Tag der Betrachtung ausschlaggebend. Um eine exakte Bewertung vornehmen zu können, muss der Sachverständige für Grundstückswertermittlung mit der Funktionsweise und Struktur des Marktes vertraut sein, die wirtschaftlichen Einflüsse von Lasten und Rechten kennen und neben finanzmathematischen und statistischen Verfahren auch die Methode der Markt-, Standort- und Renditeanalyse beherrschen.

Unterscheidung verschiedener Arten von Sachverständigen für Grundstückswertermittlung

In Deutschland unterliegt der Begriff des Sachverständigen keinem Schutz durch das Gesetz. Aus diesem Grund kann sich grundsätzlich jeder als Sachverständiger für Grundstückswertermittlung bezeichnen, der eine entsprechende Ausbildung genossen hat.

Von den freien, selbsternannten Sachverständigen, deren fachliche Qualifikation nicht überprüft und damit vor Gericht oftmals nicht anerkannt wird, sind amtlich, staatlich oder verbandsanerkannte Sachverständige, zertifizierte Sachverständige und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Grundstückswertermittlung zu unterscheiden. Sie sind zum Nachweis ihrer besonderen Sachkunde verpflichtet.

Der besondere Stellenwert öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Grundstückswertermittlung

Das höchste Ansehen genießt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Grundstückswertermittlung: Sein besonderer Stellenwert kommt in den §§ 404 Abs.2 ZPO (Zivilprozessordnung) und 73 Abs.2 StPO zum Ausdruck. Beide Normen sehen eine bevorzugte Behandlung des Sachverständigen für Grundstückswertermittlung im Rahmen deutscher Gerichtsverfahren vor.

Ursächlich hierfür ist vor allem die Verpflichtung zur Abgabe eines Eides, durch den der Sachverständige rechtswirksam an eine unabhängige und unparteiische Erstellung von Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen gebunden wird. Die Bevorzugung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Grundstückswertermittlung soll gewährleisten, dass die ihnen obliegenden Aufgaben lediglich glaubwürdigen und zuverlässigen Personen übertragen werden (vgl. auch § 2 Abs.1 der Mustersachverständigenordnung der Deutschen Industrie- und Handelskammern).

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für Grundstückswertermittlung erfolgt auf der Grundlage des § 36 GewO (Gewerbeordnung).

Die persönliche Eignung und fachliche Qualifikation eines Bewerbers wird auf einen entsprechenden Antrag hin durch das zuständige Fachgremium überprüft. Die einzelnen Bestellungsvoraussetzungen können beim Institut für Sachverständigenwesen e.V. unter der Sachgebietsnummer 1400 erfragt werden.

Aufgaben und Pflichten eines Sachverständigen für Grundstückswertermittlung

Die Aufgaben und Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung sind vor allem in der Mustersachverständigenordnung der Deutschen Industrie- und Handelskammern geregelt. Doch auch andere Gesetze enthalten relevante Vorschriften. Hierzu zählen die §§ 407a ZPO, 79 StPO.

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Ein Sachverständiger für Grundstückswertermittlung erstellt Wertgutachten, die erheblich zur Klärung von Streitigkeiten beitragen und von großer Bedeutung für verschiedene Lebenssachverhalte sind. Suchen auch Sie nach einem qualifizierten Sachverständigen, der zur exakten Bestimmung eines Grundstückswertes in der Lage ist? AdvoGarant hilft Ihnen dabei, den richtigen Ansprechpartner zu finden.

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