Vor dem Hintergrund einer fundierten Ausbildung und einer mehrjährigen Berufspraxis verfügt ein Sachverständiger für KFZ-Schäden und -bewertung über umfassende Kenntnisse und besondere Erfahrungen in seinem Fachbereich.
Im Rahmen von Haftungsprüfungen, Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzforderungen erstellt er schriftliche Gutachten über Unfallschäden, rekonstruiert Unfallhergänge und sichert Beweise bei stritten Sachverhalten.
Darüber hinaus ermittelt ein Sachverständiger für KFZ-Schäden und -bewertung unter Berücksichtigung aller wichtigen Faktoren den Zeitwert von Gebrauchtfahrzeugen und Oldtimern, indem er ihren individuellen Zustand begutachtet und bewertet. Durch seine Arbeit stellt der Sachverständige für KFZ-Schäden und -bewertung eine Verbindung zwischen der Fachwelt und dem Laien dar: In seinen Gutachten erklärt er selbst komplizierte Sachverhalte auf eine allgemein verständliche und nachvollziehbare Art und Weise.
Der Begriff des Sachverständigen ist in Deutschland nicht durch das Gesetz geschützt. Als Sachverständiger für KFZ-Schäden und -bewertung kann sich demnach jede Person bezeichnen, die eine entsprechende Ausbildung absolviert hat.
Neben den freien, selbsternannten Sachverständigen für KFZ-Bewertung und -schäden, die keinen Nachweis über ihre besondere Sachkunde erbringen müssen und vor Gericht somit oftmals nicht akzeptiert werden, gibt es auch amtlich, staatlich oder verbandsanerkannte Sachverständige, zertifizierte Sachverständige sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für KFZ-Schäden und - bewertung. Ihre fachliche Qualifikation wird in der Regel durch eine kompetente Stelle überprüft.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für KFZ-Schäden und -bewertung genießt nicht nur hohes Ansehen: Die §§ 404 Abs.2 ZPO (Zivilprozessordnung) und 73 Abs.2 StPO unterstreichen seinen besonderen Stellenwert, indem sie die Bevorzugung für deutsche Gerichtsverfahren vorschreiben.
Ein Grund hierfür ist die Verpflichtung zur Leistung eines Eides, der den Sachverständigen an eine unabhängige und unparteiische Erstattung von Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen bindet. Die bevorzugte Behandlung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für KFZ-Schäden und -bewertung soll sicherstellen, dass nur glaubwürdige und zuverlässige Personen mit den wichtigen Aufgaben eines Sachverständigen für KFZ-Schäden und -bewertung betraut werden (vgl. auch § 2 Abs.1 der Mustersachverständigenordnung der Deutschen Industrie- und Handelskammern).
Die rechtliche Basis für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für KFZ-Bewertung und -schäden bildet § 36 der Gewerbeordnung (GewO). Auf einen entsprechenden Antrag hin überprüft das zuständige Fachgremium die persönliche Eignung und die fachliche Qualifikation des Bewerbers. Über die einzelnen Bestellungsvoraussetzungen informiert das Institut für Sachverständigenwesen e.V. unter der Sachgebietsnummer 4850.
Die Mustersachverständigenordnung der Deutschen Industrie- und Handelskammern regeln sowohl Aufgaben als auch Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für KFZ-Schäden und -bewertung. Darüber hinaus sind einige seiner Pflichten in anderen Gesetzen zu finden. Ein Beispiel hierfür ist neben § 407a ZPO auch § 79 StPO.
Mit seinen Gutachten trägt ein Sachverständiger für KFZ-Schäden und -bewertung wesentlich zu Klärung streitiger Sachverhalte bei. Seine Arbeit kann berechtigte Ansprüche begründen und unberechtigte Ansprüche abwehren. Sind auch Sie auf der Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt? AdvoGarant hilft Ihnen dabei, einen Sachverständigen für KFZ-Schäden und -bewertung zu finden.
Sofort-Beratersuche
Diese Funktion nutzt Google Dienste, um Entfernungen zu berechnen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sie wollen erfolgreich Kunden gewinnen und binden?
Wir helfen Ihnen als starker Partner für Marketing & Organisation
AdvoGarant Artikelsuche