Steuerberater - Internationales Steuerrecht

Mancher Steuerbürger mag sich fragen, ob denn ein Internationales Steuerrecht nötig ist, wenn das nationale schon schwierig genug ist. Als spezielle Materie des allgemeinen Steuerrechts beschäftigt sich Internationales Steuerrecht mit Steuerfällen, die mehrere Länder berühren.

Internationales Steuerrecht - wenn alle nur Ihr Bestes wollen

Da etwa einkommensteuerrechtlich in vielen Ländern das Universalprinzip gilt, also grundsätzlich das Welteinkommen zu versteuern ist, würde mancher Steuerpflichtige in vielen Ländern kräftig vom jeweiligen Fiskus zur Kasse gebeten, wenn er in mehreren Ländern Einkünfte erzielt. Gleiches gilt für Unternehmen, die in mehreren Ländern Einkünfte schaffen.

Alle Länder wollen dabei nur das Beste - nämlich das Geld des Steuerpflichtigen, sei dieser Gesellschaft oder natürliche Person. Angesichts einer solchen Steuerlast würde manchem umtriebigen Unternehmer die Lust auf weitere Einnahmen schnell vergehen. Um nicht doppelt und dreifach zu besteuern, haben viele Ländern in bilateralen Verträgen mit anderen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese bilden einen der Hauptpfeiler des Internationalen Steuerrechts.

Unkompliziert wird die Materie  Internationales Steuerrecht damit noch lange nicht.

Grundsätzliches zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

DBA zeichnen sich dadurch aus, dass sie in bestimmten Fällen die Besteuerung eines Steuerpflichtigen beschränken. Sie können in keinem Fall eine eigene Grundlage der Besteuerung bilden. Grundsätzlich teilen DBA die Steuereinnahmen zwischen den Ländern auf, ohne eine Doppelbelastung des Steuerpflichtigen zu schaffen.

Die Aufteilung erfolgt meist nach Steuerarten. Oft hat das Land das Besteuerungsrecht, das den jeweils näheren Bezug zum Regelungsgehalt hat. So ist es bei der Immobilienbesteuerung einleuchtend dort zu besteuern, wo die Immobilie belegen ist. Immer besteht neben dem DBA eine nationale Steuergesetzgebung.

Hier tritt ein erstes Problem im Kontext der DBA auf: Was gilt für den Fall, in dem die nationale Steuerrechtsgesetzgebung einem DBA widerspricht? Zum einen wird die Auffassung vertreten, das nationale Steuerrecht gehe zwingend vor, und der Steuerpflichtige könne sich als Nicht-Vertragspartei nicht auf das DBA berufen.

Der Bundesfinanzhof hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Er hält tendenziell den Verstoß gegen das DBA, beziehungsweise den Vollzug der widersprechenden nationalen Regelung für verfassungswidrig. Für den Steuerpflichtigen ist es im Falle von kombinierten Einkünften aus dem In- und Ausland zunächst immer wichtig, festzustellen, ob es mit den beteiligten Ländern ein DBA gibt und was dort geregelt wird.

Verluste aus Drittländern

Andere Fragen treten im Zusammenhang mit Verlusten auf, die aus einem anderen Land stammen - speziell aus einem Land außerhalb von Europa und der EU. Diese Verluste - negative Einkünfte - können nur mit bestimmten positiven Einkünften verrechnet werden. Gewerbebetriebe werden steuerrechtlich insoweit privilegiert, wenn ihre ausländischen Verluste aus einer aktiven Betriebsstätte stammen. Für sie werden dann diese Verluste immer abzugsfähig.

Weitere Problemfelder im Internationalen Steuerrecht

Staaten arbeiten auf vielen Ebenen auch in der Bekämpfung steuerstrafrechtlicher Tatbestände zusammen und versuchen, diese durch Abkommen einzudämmen.

Notorisch sind die Debatten und Streitigkeiten mit der Schweiz, wegen ihrer lange Zeit sehr kundenfreundlichen Behandlung von deutschen Kunden, die Gewinne aus Geldanlagen nicht versteuern mochten.  Auch werden immer wieder grenzüberschreitende Gestaltungsformen und Anlagestrategien bekannt, die in der einen oder anderen Form mit nationalem Steuerrecht und sogar dem Strafrecht kollidieren. Hier kommen auch anderen Faktoren wie Geldwäsche und ähnliches ins Spiel. Unwissenheit schützt da im Übrigen meist nicht vor Strafe. Klug ist, wer sich im Falle exotischer und länderübergreifender Rechtskonstruktionen vorher anwaltlich beraten lässt.

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Probleme mit nicht existierenden DBA oder strafrechtlich relevanten Firmenkonstrukten können schnell teuer werden oder direkt den Weg zum Strafrichter ebenen. Internationales Steuerrecht ist komplex.  Sie sind immer gut beraten - mit einem spezialisiertem Rechtsanwalt oder Steuerberater Ihres Vertrauens auf advoGarant.de.

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