Gutschein über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette

Übertragung eines vor dem 01.01.2019 ausgestellten Gutscheins über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette

Guthabenkarten über näher bezeichnete und im Inland zu erbringende Leistungen konnten wie eine Ware gehandelt werden und führten jedenfalls vor Inkrafttreten der § 3 Abs. 13 ff. UStG über die Anzahlungsbesteuerung zu einer Steuerentstehung.

Normen:

UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. A Satz 4, § 3a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Nr. 3

MwStSystRL Art. 65

Tenor:

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 10.03.2021 - 4 K 62/19 wegen Umsatzsteuer 2017 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Quelle:

Bundesfinanzhof | Beschluss vom 29.11.2022 | Aktenzeichen: XI R 11/21

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein | Urteil vom 10.03.2021 | Aktenzeichen:4 K 62/19


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