Steuerberater

Ein Steuerberater berät Mandanten in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. In Deutschland sind Steuerberater Angehörige eines so genannten „freien Berufs“, unterliegt also nicht der Gewerbeordnung. Für Steuerberater gibt es besonders strenge berufsrechtliche Zugangsregelungen und die Berufsbezeichnung ist als solche gesetzlich geschützt.

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Ein Steuerberater hat im Rahmen seines Mandates eine vorausschauende Beratung für eine optimale Steuergestaltung vorzunehmen. Fernerhin ist er zuständig für die Erstellung von Buchführung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Die Überprüfung ergangener Steuerbescheide und die Vertretung vor den Finanzämtern und Finanzgerichten gehört ebenfalls zum Berufsbild des Steuerberaters.

Nicht gestattet jedoch ist es dem Steuerberater, Rechtsberatung auf anderen Rechtsgebieten sowie die Prüfung von Jahres-Konzernabschlüssen vorzunehmen. Diese Ausschlüsse ergeben sich vor dem Hintergrund, dass Rechtsberatung ausschließlich den Rechtsanwälten und die Prüfung von Jahres-und Konzernabschlüssen ausschließlich Wirtschaftsprüfern vorbehalten ist.

Trotz dieser Einengungen hat der Steuerberater umfangreiche Aufgabenbereiche, in denen er tätig werden kann. Dies fängt bei der Existenzgründung an, geht über Vermögensverwaltung und-Planung bis hin zu Unterstützungen bei Bank Verhandlungen. Unternehmensbewertungen und Testamentseröffnung liegen gleichermaßen im Bereich der zulässigen steuerberatenden Tätigkeit.

Soweit es sich um steuerberatende Aufgaben handelt, richtet sich die Vergütung des Steuerberaters nach der Steuerberatervergütungsordnung.

Steuerberater kann werden, wer von der zuständigen Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellt ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kandidat zuvor eine Steuerberaterprüfung bestanden hat oder von einer solchen Prüfung befreit worden ist. Der Steuerberater muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungszusage nachweisen. Rechtsanwälte sind ebenfalls zur Steuerberatung zugelassen.

Steuerberater bei AdvoGarant

Aktuelle Fachbeiträge & Urteile

  • AdvoGarant

    Besucht ein Kind eine private Schule, die sich in der Verantwortung eines freien, nichtstaatlichen Schulträgers befindet, können die Eltern von dem gezahlten Schulgeld 30 Prozent als Sonderausgaben absetzen, höchsten jedoch 5.000 Euro pro Jahr und Kind. Die Finanzverwaltung hat jüngst die Voraussetzungen präzisiert, unter denen die Steuervergünstigung nach Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beansprucht werden kann.

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  • AdvoGarant

    Viele Steuerzahler verschenken Geld, weil sie darauf verzichten, ihre sog. anderen außergewöhnlichen Belastungen geltend zu machen. Das Finanzamt beteiligt sich zwar nur, wenn die zumutbare Belastung – das ist der Eigenanteil, den die Steuerpflichtigen selbst tragen müssen – überschritten ist. Doch der Katalog der abzugsfähigen Positionen ist weitaus größer, als die meisten denken. Es lohnt sich daher häufig, die begünstigten Privatausgaben zusammenzustellen.

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  • AdvoGarant

    Nach der Neuregelung in § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes (EStG) werden rückwirkend nach dem 31. Dezember 2021 erzielte oder getätigte Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen steuerfrei gestellt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Anwendungsschreiben hierzu jetzt wichtige Zweifelsfragen beantwortet.

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  • AdvoGarant

    Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sind mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) im Hinblick auf die Flexibilisierung der Arbeitswelt als Folge der Corona-Pandemie modernisiert worden. Bildet ein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, ist wie zuvor ein unbegrenzter Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten möglich, alternativ kann eine neue Jahrespauschale von 1.260 € beansprucht werden. Zu den Neuerungen ab 2023 ist aktuell eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums (BMF) ergangen.

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  • AdvoGarant

    Bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden gelten strenge Anforderungen an den Nachweis der medizinischen Indikation. Krankheitskosten sind in diesem Fall nur als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorgelegt werden kann. Das Gutachten bzw. die Bescheinigung muss vor der Behandlung ausgestellt sein. Nach einem erfreulichen Urteil des höchsten deutschen Steuergerichts, des Bundesfinanzhofs (BFH), gilt das nicht länger bei Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems.

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  • AdvoGarant

    Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof (BFH), hat jüngst in zwei Urteilen wichtige Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu Gunsten der Steuerzahler geklärt. Es profitieren Mieter und Wohnungseigentümer, die keine Rechnung vom Erbringer der Leistung erhalten, sowie Steuerpflichtige, die Handwerkerleistungen ohne rechtliche Verpflichtung in Auftrag gegeben haben.

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  • AdvoGarant

    Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro einkommensteuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu jetzt wichtige Zweifelsfragen beantwortet.

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  • AdvoGarant

    Für Steuerbürger ist es wichtig, die beim höchsten deutschen Steuergericht, dem Bundesfinanzhof (BFH), sowie beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Verfahren zu kennen. Sie eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, Ihren Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Bei einem positiven Ausgang des Musterverfahrens wird der eigene Steuerbescheid automatisch korrigiert und Sie profitieren – quasi als Trittbrettfahrer – ohne Kostenrisiko von dem Rechtsstreit anderer Steuerzahler.

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  • AdvoGarant

    Abfindungen an Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis sind schon seit 2006 nicht mehr einkommensteuerfrei. Es kann sich aber um außergewöhnliche Einkünfte handeln, die nur einem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Die Anwendung der so genannten Fünftelregelung setzt aber insbesondere voraus, dass es zu einer Zusammenballung der Einkünfte kommt. Daran fehlt es grundsätzlich, wenn Teilleistungen in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ausgezahlt werden.

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  • AdvoGarant

    Die Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen nach Paragraf 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) soll Anreize für den Mietwohnungsbau setzen und galt zunächst nur für Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags bzw. in diesem Zeitraum getätigter Bauanzeige. Sie ist jedoch mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) verlängert und neugefasst worden.

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