Steuerberater

Ein Steuerberater berät Mandanten in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. In Deutschland sind Steuerberater Angehörige eines so genannten „freien Berufs“, unterliegt also nicht der Gewerbeordnung. Für Steuerberater gibt es besonders strenge berufsrechtliche Zugangsregelungen und die Berufsbezeichnung ist als solche gesetzlich geschützt.

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Ein Steuerberater hat im Rahmen seines Mandates eine vorausschauende Beratung für eine optimale Steuergestaltung vorzunehmen. Fernerhin ist er zuständig für die Erstellung von Buchführung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Die Überprüfung ergangener Steuerbescheide und die Vertretung vor den Finanzämtern und Finanzgerichten gehört ebenfalls zum Berufsbild des Steuerberaters.

Nicht gestattet jedoch ist es dem Steuerberater, Rechtsberatung auf anderen Rechtsgebieten sowie die Prüfung von Jahres-Konzernabschlüssen vorzunehmen. Diese Ausschlüsse ergeben sich vor dem Hintergrund, dass Rechtsberatung ausschließlich den Rechtsanwälten und die Prüfung von Jahres-und Konzernabschlüssen ausschließlich Wirtschaftsprüfern vorbehalten ist.

Trotz dieser Einengungen hat der Steuerberater umfangreiche Aufgabenbereiche, in denen er tätig werden kann. Dies fängt bei der Existenzgründung an, geht über Vermögensverwaltung und-Planung bis hin zu Unterstützungen bei Bank Verhandlungen. Unternehmensbewertungen und Testamentseröffnung liegen gleichermaßen im Bereich der zulässigen steuerberatenden Tätigkeit.

Soweit es sich um steuerberatende Aufgaben handelt, richtet sich die Vergütung des Steuerberaters nach der Steuerberatervergütungsordnung.

Steuerberater kann werden, wer von der zuständigen Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellt ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kandidat zuvor eine Steuerberaterprüfung bestanden hat oder von einer solchen Prüfung befreit worden ist. Der Steuerberater muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungszusage nachweisen. Rechtsanwälte sind ebenfalls zur Steuerberatung zugelassen.

Steuerberater bei AdvoGarant

Aktuelle Fachbeiträge & Urteile

  • AdvoGarant

    Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurde eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende, automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt Anwendungsfragen hierzu beantwortet.

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  • AdvoGarant

    Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist der lineare Abschreibungssatz für neue Wohngebäude ab 2023 von zwei Prozent auf drei Prozent angehoben worden. Nach dem Gesetzesentwurf sollte eigentlich als Kompensation die Option zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gestrichen werden. Dem hat jedoch der Bundesrat widersprochen, so dass es bei der alten Regelung bleibt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat daraufhin die Anforderungen an den Nachweis präzisiert.

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  • AdvoGarant

    Die Finanzverwaltung und die Arbeitgeber als Lohnabrechner werden durch eine großzügige Nichtbeanstandungsregelung des Bundesfinanzministeriums spürbar entlastet. Danach gilt im Zusammenhang mit der Erstattung von Corona-Verdienstausfallentschädigungen, dass Abweichungen zwischen dem Antrags- und Erstattungsvolumen von 200 € pro Quarantänefall als steuer- und sozialversicherungsfrei i. S. des § 3 Nr. 25 des Einkommensteuergesetzes (EStG) behandelt werden dürfen.

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    Das JStG 2022 ist ein typisches Omnibusgesetz und enthält Änderungen zu vielen unterschiedlichen Steuergesetzen, die in keinem Zusammenhang zu einander stehen. Die einkommensteuerlichen Neuerungen haben wir Ihnen in einem gesonderten Beitrag vorgestellt. Hier stehen die wichtigsten Änderungen bei der Umsatzsteuer und anderen Steuergesetzen im Fokus.

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    Mit dem JStG 2022 hat es zahlreiche Änderungen bei der Einkommensteuer gegeben. Hervorzuheben sind die Verbesserungen beim häuslichen Arbeitszimmer und der Homeoffice-Pauschale sowie die Ertragsteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen und die Erhöhung der Abschreibung für Wohnimmobilien. Wir geben Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Neuerungen.

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  • AdvoGarant

    Oftmals erfüllen Werbeunternehmer ihre Aufträge gegenüber ihren Kunden durch das Anbringen von Werbeflächen auf Kraftfahrzeugen, die dann im Stadtbild bewegt werden. Hierfür wird verschiedenen Institutionen (soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände, Kommunen, Interessenverbänden, etc.) ein entsprechend mit Werbeflächen versehenes Fahrzeug überlassen (sog. Werbemobil). Die Finanzverwaltung hat jüngst die sich daraus ergebenden Konsequenzen bei der Umsatzsteuer aufgezeigt.

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  • AdvoGarant

    Für Steuerbürger ist es wichtig, die beim höchsten deutschen Steuergericht, dem Bundesfinanzhof (BFH), sowie beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Verfahren zu kennen. Sie eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, Ihren Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Bei einem positiven Ausgang des Musterverfahrens wird der eigene Steuerbescheid automatisch korrigiert und Sie profitieren – quasi als Trittbrettfahrer – ohne Kostenrisiko von dem Rechtsstreit anderer Steuerzahler.

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  • AdvoGarant

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein Schreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf den aktuellen Stand gebracht und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie die Gesetzesänderungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz und das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) eingearbeitet.

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  • AdvoGarant

    Im Hinblick auf die Flexibilisierung der Arbeitswelt als Folge der Corona-Pandemie ist der Abzug der Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers in der häuslichen Wohnung durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) ab dem Veranlagungszeitraum 2023 modernisiert worden. Auch, was die Homeoffice-Pauschale angeht, gibt es gute Nachrichten: die Vergünstigung ist erheblich ausgeweitet worden.

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  • AdvoGarant

    Um die Folgen der Inflation auszugleichen wurden mit dem „Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG) der Grundfreibetrag, die übrigen Tarifeckwerte, die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag, der Unterhaltshöchstbetrag sowie das Kindergeld und der Kinderfreibetrag angehoben.

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