Special Arbeitsrecht

Allgemeines

  • Arbeitsrecht
    RA Geier

    Manche Klauseln eines Arbeitsvertrages - betreffend der Arbeitszeit, Lohn, Änderungskündigung,Aufhebungsvertrag, etc. - sind nicht immer mit den Vorgaben der Rechtsprechung übereinstimmend. Lassen Sie den Ihnen von Ihrem Arbeitgeber vorgeschlagenen Vertrag daher überprüfen.

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  • Arbeitsrecht
    Hans-Georg Herrmann

    Das Bundesministerium der Finanzen hat unter dem 30. März 2017 ein Rundschreiben zur Durchführung des Grenzgängerfiskalausgleiches abgesetzt (GZ: IV B 3-S1301-FRAU/16/1001:001), in dem es sich nochmals mit dem Grenzgängerstatus und den Pflichten der Arbeitgeber auseinandergesetzt hat.

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  • Wirtschaftsrecht

    Checkliste Zeitarbeit - Welcher Personaldienstleister ist der richtige für mein Unternehmen?

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Rechte und Pflichten

Arbeitsvertrag

  • Arbeitsrecht
    Markus Krüssel

    Recht und Rechtsprechung sind stetem Wandel ausgesetzt. Selbst eindeutig erscheindende Gesetze unterliegen der Auslegung, wie man am Beispiel des Verbots von sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverträgen sehen kann.

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  • Arbeitsrecht
    RA Hauk

    Die Arbeitszeit ist hauptsächlich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Zweck dieses Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern.

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  • Arbeitsrecht

    Bei Leiharbeit führt der Einsatz von Leiharbeitnehmern nicht automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

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Arbeitszeugnis

Kündigung

  • Arbeitsrecht
    Thomas Henke

    Kündigung und Kündigungsschutzklage - Wer eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhält, ist in den meisten Fällen erst einmal geschockt. In einigen Fällen hat man zwar damit gerechnet, aber wenn man die Kündigung dann tatsächlich in den Händen hält, ist man doch zumindest überrascht.

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  • Arbeitsrecht
    Hans-Georg Herrmann

    Bei Kündigungen während des Urlaub des Arbeitnehmers oder im Krankheitsfall gibt es nach wie vor weit verbreitete Irrglauben in Sachen Unwirksamkeit

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  • Arbeitsrecht
    RA Matthias Lehmann

    Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bietet immer wieder Gelegenheiten entscheidente Fehler zu machen. Oft ist schon die Einladung hierzu fehlerhaft, der bloße Hinweis auf Gesetzesvorschriften reicht grundsätzlich nicht aus. Dem Arbeitnehmer ist deutlich zu machen, dass es um seinen Arbeitsplatz und die Möglichkeiten seiner Weiterbeschäftigung in einem ergebnisoffenen Verfahren geht, in welches er auch Vorschläge einbringen kann.

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  • Arbeitsrecht
    Sabine Frien

    Einen sicheren Schutz vor der (weiteren) Verbreitung eines einmal abgegebenen Postings oder Kommentars im Netz gibt es nicht. Vielmehr muss der Arbeitnehmer stets damit rechnen, dass seine Äußerungen weitergeleitet oder gar veröffentlich werden,...

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  • Arbeitsrecht
    A.Habbes

    Viele Arbeitnehmer genießen den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Danach bedarf die Kündigung zu ihrer Wirksamkeit betrieblicher, personen- oder verhaltensbedingter Gründe. Behinderte Menschen haben zusätzlich Sonderkündigungsschutz, denn das Integrationsamt muss vorher seine Zustimmung zur Kündigung erteilen. Eine ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochene Kündigung des Arbeitgebers ist unwirksam.

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  • Arbeitsrecht

    Die Zurückweisung einer Kündigung ist normalerweise nur innerhalb von einer Woche möglich.

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Rechte und Pflichten

  • Arbeitsrecht
    RA Marc Badock

    Was macht man als Arbeitnehmer also als erstes, wenn man spürt, dass man nicht arbeiten kann? Man informiert seinen Arbeitgeber und zwar vor oder spätestens zum Dienstbeginn. Das ist etwas anderes als die Krankschreibung vom Arzt, nämlich nur die einfache Mitteilung, dass man krank ist und nicht zur Arbeit erscheinen kann.Spätestens am dritten Tag (nicht Werktag) nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber eingegangen sein.

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  • Arbeitsrecht
    Rechtsanwältin Sabine Geilen

    Während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist es dem Arbeitgeber nicht untersagt, mit dem erkrankten Arbeitnehmer in einem zeitlich angemessenen Umfang in Kontakt zu treten, um mit ihm die Möglichkeiten der weiteren Beschäftigung nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit zu erörtern. Der arbeitsunfähige Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen.

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Ausgewählte Urteile zu Arbeitsrecht

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