Rechtsanwalt Koch


Holtorfer Str. 35
53229 Bonn 

Tel: 0228 - 42266-0
Fax: 0228 - 42266-11

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Zu den üblichen Bürozeiten und nach Vereinbarung.



Zu den Mandanten unserer Kanzlei zählen sowohl Privatpersonen, mittelständische Unternehmen und internationale Konzerne. Wir stehen Ihnen in den Rechtsgebieten Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht und IT-Recht mit unserem Fachwissen zur Verfügung.

  • Markenrecht

Markenschutz, Markenanmeldung, deutsches, europäisches und internationales Markenrecht, Markenverletzungsverfahren, Lizenzvertragsrecht, Namensrecht, Domainrecht, Abmahnungen, einstweilige Verfügungsverfahren usw.

  • Urheberrecht

Urheberrechtsschutz, Musikrecht, Fotorecht, Kunstrecht, Lizenzrecht, Kunsturheberrecht, Recht am eigenen Bild, ebay-Recht, Abmahnungen, einstweilige Verfügungsverfahren usw.

  • Wettbewerbsrecht

Unzulässige Werbung, unlautere Wettbewerbshandlungen, Lebensmittelrecht, Heilmittelwerberecht, Kartellrecht, Abmahnungen, einstweilige Verfügungsverfahren usw.

  • IT-Recht

Software-Lizenzrecht, Intellectual Property, Information Technology, Internetrecht, Onlinerecht, Telekommunikationsrecht, Domainrecht, E-Commerce, Webseitencheck, Datenschutz, Jugendschutz etc.

Sie benötigen Rat in einer markenrechtlichen, urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung? Sie haben eine Abmahnung in einem der vorgenannten Bereiche erhalten? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns umgehend. Sie erreichen uns direkt unter den hier angegebenen Kontaktdaten.

Sowohl nationale als auch internationale Schutzrechtsanmeldungen (Marken - Patente - Änderung des Profils bei advogarant - RA Steffen Koch Geschmacksmuster - Gebrauchsmuster) erledigen wir für Sie umgehend und preiswert. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer eigenen gewerblichen Schutzrechte. Weiterhin verfügen wir über langjährige Erfahrung im IT-Recht, insbesondere im E-Commerce und Online-Handel, Webseitencheck und AGB-Check. Auch die Gestaltung von Verträgen, insbesondere der Soft-und Hardwarebranche gehört zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit.

Als von der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht verfügt Rechtsanwalt Steffen Koch über besondere theoretische und praktische Erfahrung in den Gebieten Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht und IT-Recht.

 

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Impressum

Rechtsanwalt Koch
Holtorfer Str. 35
53229 Bonn

Telefon: 0228 - 42266-0
Telefax: 0228 - 42266-11
Mail: rechtsanwalt@koch-rechtsanwalt.de

Vertretungsberechtigt (e):
Rechtsanwalt Steffen Koch

Rechtsanwalt
Die Berufsbezeichnung für Steffen Koch lautet Rechtsanwalt und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Steffen Koch ist:

Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Straße 30
50668 Köln

Telefon: 0221/973010-0
Telefax: 0221/973010-50
E-Mail: kontakt@rak-koeln.de

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen.

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

  • 01.07.2016
    RA Steffen Koch

    Die Verfügbarkeit von Reproduktionsfotografien sind in Zeiten von Wikipedia und der damit verbundenen Datenbank Wikimedia Commons keine Seltenheit. Dass jedoch auch in diesem Bereich der Schutz des Urheberrechts gilt, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin vom 31. Mai 2016.

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  • 01.07.2016
    Rechtsanwalt Steffen Koch

    Die Causa Böhmermann hat international hohe Wellen geschlagen. Jüngste Verwicklungen betrafen auch den Springer CEO Mathias Döpfner, der in einem offenen Brief für den Satiriker Jan Böhmermann Partei ergriffen hat und dessen Schmähgedicht als "gelungen" bezeichnete. Der türkische Staatspräsident hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung beantragt, die nun vom LG Köln zurückgewiesen wurde. Allerdings wird wohl das OLG das letzte Wort haben.

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